Fast jeder kennt es. Das “JE SUIS CHARLIE” Image. Diese drei solidarischen Wörter „Je suis Charlie“ (ich bin Charlie) gehen um die Welt.

Ausgerechnet ein Artikel aus einem Satiremagazin gab den Denkanstoß dazu, ob die millionenfache Nutzung des Grafik „Je suis Charlie“ nicht eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung darstelle.

Wir klären auf!

Erschaffen wurde dies von dem Grafiker und Art Director sowie Musikjournalist des Magazins „StylistJoachim Roncin.

Roncin erfuhr während einer Redaktionssitzung von dem Anschlag und als prompte Reaktion veröffentlichte er wenige Minuten später dieses Bild auf Twitter. Der Grund war, dass er einfach keine Worte fand was hier passiert ist. Daher das Logo:

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Quelle: https://twitter.com/joachimroncin/status/552794930725539840/photo/1

Mittlerweile wird dieses Image sowie der Hashtag #JeSuisCharlie von Menschen in der ganzen Welt verwendet. Sei es als Profilbild auf Facebook

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oder so wie der Bäcker Pascal Clement aus der Schweiz.

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Bild: SN/AP

Millionenfache Urheberrechtsverletzung: Charlie Hebdo verschickt Abmahnungen wegen “Je suis Charlie”-Bildes

Diese Aussage erreicht uns seit 2 Tagen und  viele Nutzer fragen bei uns an, ob dies stimmt.

Der Auslöser dieser Anfragen findet man hier:

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Quelle: http://eine-zeitung.net/millionenfache-urheberrechtsverletzung-charlie-hebdo-verschickt-abmahnungen-wegen-je-suis-charlie-bildes/

Hier steht (Auszug)

Millionenfache Urheberrechtsverletzung: Charlie Hebdo verschickt Abmahnungen wegen “Je suis Charlie”-Bildes

Nach dem Anschlag auf die französische Satirezeitung Charlie Hebdo teilten Millionen Menschen auf der ganzen Welt ein von dem Magazin erstelltes Bild mit dem Slogan „Je suis Charlie“ – größtenteils ohne Genehmigung. „Etliche haben das Werk sogar ausgedruckt und öffentlich zugänglich gemacht“, echauffiert sich der Anwalt der Zeitschrift.

Mittlerweile ist eine große Pariser Kanzlei beauftragt worden, den vielfachen Urheberechtsverstößen nachzugehen und die Nutzer des Bildes abzumahnen. “Eine gewaltige Aufgabe, nach erstem Kenntnisstand wurde das Werk in nahezu allen Ländern Europas widerrechtlich verwendet. Dazu kommen Menschen aus Nordamerika, weiten Teilen des Nahen Ostens und Asiens,” so ein Anwalt der Kanzlei. “Da kommt einiges zusammen. Und viel Arbeit auf uns zu.” Das Bild wurde sehr häufig als Profilbild verwendet, in sozialen Netzwerken geteilt oder ausgedruckt.

Das Bild – eine schwarze Fläche auf dem mit weißer Schrift geschrieben steht: “Je suis Charlie” (frz., “Ich bin Charlie”) – wurde kurz nach den Anschlägen von letztem Mittwoch von einem Mitarbeiter des attackierten Magazins auf deren Website gestellt. Laut Kanzlei war es aber nicht für den allgemeinen Gebrauch gedacht, “und schon gar nicht, um willkürlich heruntergeladen und wild geteilt zu werden.”

Hier steht u.a.

Laut Kanzlei war es aber nicht für den allgemeinen Gebrauch gedacht, “und schon gar nicht, um willkürlich heruntergeladen und wild geteilt zu werden.

Das ist eine FALSCHMELDUNG.

Dies aus zwei Blickpunkten.

1) Es handelt sich bei dem angeführten Artikel um SATIRE.

Erkennt man, wenn man sich den Seitentitel ansieht: EINE ZEITUNG – IN SATIRA VERITAS

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2) Der Urheber Joachim Roncin selbst, hat das Logo als Download in in seinem Twitter Account zugänglich gemacht und somit die öffentliche Verbreitung und allgemeine Nutzung vorangetrieben.

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Verweis: https://twitter.com/joachimroncin/status/553110934777233409

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