Die „Online-Banking“ – Taten folgen einem immer ähnlichen Muster und laufen in etwa wie folgt ab:

Bei den Opfern meldet sich ein falscher Mitarbeiter oder eine falsche Mitarbeiterin der kontoführenden Bank. Auf dem Telefon erscheint dabei die echte Rufnummer des Geldinstituts. Die Anrufer berichten davon, dass Kriminelle über das Kundenkonto eine unberechtigte Auslandsüberweisung im Online-Banking ausgeführt hätten.

Diese unberechtigte Überweisung müsse nun natürlich storniert werden. Die Kunden erhalten dann einen entsprechenden TAN-Auftrag zur Bestätigung in ihrer PushTAN-App. Hierbei handelt es sich jedoch in Wirklichkeit nicht um eine Stornierung, sondern um die Freigabe der eigentlichen Überweisung auf das ausländische Täterkonto. In vielen Fällen erhielten die Kunden zuvor noch einen weiteren TAN-Auftrag, durch dessen Bestätigung das Limit für Online-Überweisungen heraufgesetzt wurde.

Die Polizei ruft dazu auf, unter keinen Umständen TAN-Nummern oder ähnliche Daten am Telefon preiszugeben oder in den entsprechenden Apps zu bestätigen. Selbst dann nicht, wenn die Anrufer über Bankdaten wie Kontonummern, Namen von Bankberatern oder persönliche Kundendaten verfügen. Echte Bankmitarbeiter fordern Kunden am Telefon nicht dazu auf, entsprechende Transaktionsnummern durchzugeben oder zu bestätigen.

Wer zum Opfer der Betrüger geworden ist, sollte sich umgehend mit der Bank und der Polizei in Verbindung setzen und eine Strafanzeige erstatten.

Quelle: Polizeiinspektion Osnabrück

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