“Da ist das Dreckschwein! Teilen erwünscht!” So beginnen diverse Statusbeiträge von Usern auf Facebook!

Im Moment macht ein Bild auf Facebook die Runde. Dieses wurde von einigen Usern veröffentlicht und es wird gehetzt, was das Zeug hält.

Es geht um einen verwahrlosten Hunde in Chemnitz sowie um diesen Statusbeitrag:

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Darunter gibt es solche und ähnliche Statusbeiträge:

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Im Wortlaut:

Chemnitz !!!

Kennt jemand diese Person bzw. kann etwas über den aktuellen Aufenthalt sagen wo man ihn findet ? Hinweise bleiben anonym !!
Bitte mal dringend melden

Teilen !!!

oder

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Im Wortlaut:

Da ist das Dreckschwein!!
Teilen erwünscht!!!

Hier treffen nun zwei Dinge aufeinander.

1) Was ist hier wirklich passiert und stimmen die Aussagen?

Ja, im Chemnitzer Stadtteil Wittgensdorf ist es zu einem schweren Fall von Tierquälerei gekommen. Das Tierheim Chemnitz berichtete wie folgt:

Schwerer Fall von Tierquälerei – 2 halbtote und 2 verhungerte Hunde aus Haus befreit

Das Tierheim Chemnitz war am frühen Abend am 13.01.215 im Einsatz. Ein Mietshaus in Wittgensdorf sollte geräumt werden, der Vermieter vermutete Hunde in der Wohnung und rief das Tierheim zu Hilfe.

Dem Tierheimmitarbeiter und dem Vermieter bot sich ein Bild des Grauens. In 3 Zimmern waren insgesamt 4 Hunde eingesperrt, ohne Futter und Wasser, ohne Heizung.

Der Mieter war angeblich Mitte-Ende Dezember das letzte Mal gesehen worden, seitdem waren die Hunde dort sich selbst überlassen. 2 American Bulldog Rüden waren tot, verhungert und verdurstet. In einem angrenzenden Zimmer fand der Tierheimmitarbeiter eine fast tote Dogo Argentino Hündin, abgemagert bis zum Skelett und zu schwach, auch nur den Kopf zu heben.

Ein Stockwerk höher war ein weiterer Staffordshire Terrier-Rüde in einem Raum eingesperrt, dieser war ebenfalls sehr stark abgemagert, hatte aber noch die Kraft zu stehen. (siehe Bilder)

Beide lebenden Hunde wurden vom Tierheim umgehend zum Tierarzt gebracht, der die Hunde stabilisierte, sie befinden sich aber weiterhin in einem sehr kritischen Zustand. Beide Hunde befinden sich nun im Tierheim Chemnitz, bekommen Intensivbetreuung und werden langsam wieder an Nahrung und Wasser gewöhnt. Wir hoffen, dass beide Hunde sich erholen.

Das Mietshaus wurde am folgenden Tag noch einmal gemeinsam mit dem Veterinäramt Chemnitz nach weiteren Tieren durchsucht, es fanden sich keine weiteren Tiere an. Eine Katze, die dort angeblich ebenfalls eingesperrt sein sollte, war vermutlich durch ein offenes Fenster im ersten Stock entkommen. Der Tierhalter war schon mehrfach auffällig, entzog sich Tierschutzvereinen und Ämtern aber bisher immer wieder durch Wegzug und geschickt erzählte Lügen. Er ist auch im Tierheim Chemnitz kein Unbekannter.
Januar 2015 – Quelle: http://www.tierschutz-chemnitz.de/news.html

2) Privater Fahndungsaufruf auf Facebook

Das Veterinäramt wird den Tierquäler nun erneut anzeigen. Er selbst ist im Moment verschwunden.

ABER auch wenn es vielen schwer fällt, bitte beachtet folgendes:

Nicht nur der ERSTELLER des STATUSBEITRAGES, sondern auch jene Nutzer die diese Beiträge TEILEN, machen sich STRAFBAR!

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei, das BKA, die Staatsanwaltschaft usw. dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

AUSZUG VON “GGR-RECHTSANWÄLTE”

Kann man solche privaten Fahndungsaufrufe bedenkenlos teilen, verlinken oder kopieren und selbst veröffentlichen?

Nein, man sollte davon die Finger lassen! Auch derjenige, der solche privaten Fahndungsaufrufe teilt, verlinkt oder kopiert und selbst veröffentlicht kann sich ebenfalls strafbar machen – hier kommt insbesondere der Tatbestand der Üblen Nachrede in Frage – und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzen. Auch in diesem Fall drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.

Auch diejenigen, die bspw. über Facebook solche Fahndungsaufrufe kommentieren, sollten sich in ihrer Wortwahl beherrschen, da solche Kommentare häufig nur vor Beleidigungen strotzen.

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oder

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BITTE HIER WEITERLESEN—>

Video GGR’KAMA: Private Fahndungsaufrufe auf Facebook

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