Nicht möglich? Undenkbar? Von wegen! Es gibt tatsächlich einen Fall, in dem ein Chef die Kündigung über WhatsApp mitgeteilt hat.

So unfassbar, wie es klingen mag, bekam ein Arbeitnehmer in der Schweiz im Dezember die Mitteilung, dass er zum Jahresende gekündigt ist.

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(Screenshot: 20Minuten)

Als Grund für die Mitteilung per WhatsApp nannte der Arbeitgeber im Nachhinein die Hektik der Weihnachtszeit, sowie die der Mangel an Redezeit, da der Mitarbeiter an diesem Tag auch in den Urlaub wollte. Eine normale schriftliche Kündigung wurde zusätzlich verschickt.

Legal?

Laut Pepo Hochstetter, dem Sprecher der Schweizer Gewerkschaft UNIA, sei diese Art der Kündigung sogar rechtlich korrekt, die moralische Seite sieht jedoch anders aus.

Das ist eine Frage des Respekts. Der Arbeitgeber sitzt sowieso am längeren Hebel und eine Kündigung ist für einen Angestellten ein harter Schlag. Sie kaltschnäuzig via WhatsApp bekannt zu geben, zeugt von wenig Anstand gegenüber dem Betroffenen

(Zitat Pepo Hochstetter in 20Minuten)

Auch wenn diese Art der Kündigung bisher ein Einzelfall war, so ist der doch rechtens – zumindest in der Schweiz.

Überall legal?

Hier kann man ganz einfach antworten: Nein! In Deutschland zum Beispiel ist eine solche Kündigung nicht rechtens. Weder über WhatsApp, noch über SMS oder einer E-Mail ist es möglich, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu kündigen. Der Paragraph 623 des BGB spricht sich ganz klar für eine zwingende Schriftlichkeit aus:

§ 623
Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

(Quelle: §623 BGB)

Fragliches Vorgehen

Man kann durchaus davon ausgehen, dass Arbeitgeber nicht spontan kündigen. Aufgrund von angeblich fehlender Zeit WhatsApp als Medium zu nutzen, ist wohl einer der falschesten Wege, eine Kündigung abzugeben. Klingt sehr wie “Schlussmachen per SMS”. Macht man auch nicht.

Autor: Andre, mimikama.org

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