Auf Social Media kursiert das Foto des internen Aushangs, auf dem die Kripo Bielefeld um Unterstützung bei der Identitätsfeststellung eines Kleinkindes bittet, weswegen wir Anfragen bekamen, ob der Aushang echt sei. Das ist er auch, allerdings wurde das Kind bereits gefunden, und die Polizei bittet darum, die geteilten Beiträge umgehend zu löschen.
Um dieses Foto des Aushangs handelt es sich:

Am 18. August wurden mittels des Aushangs alle Bus- und Zugpersonal dazu aufgerufen, der Kripo Bielefeld bei der Suche nach einem Kleinkind zu helfen. Das Kind wurde mit unterschiedlichen, meist männlichen Erwachsenen gesehen. Es lag ein Verdacht der Kindeswohlgefährdung vor.
Wichtig: Es handelte sich um einen internen Aushang für Bus- und Zugpersonal, nicht um eine öffentliche Fahndung der Polizei!
Polizei Bielefeld: Verdacht bestätigte sich nicht, das Kind wurde gefunden
Wie „Westfalen-Blatt“ berichtet, bestätigte sich der Verdacht der Kindeswohlgefährdung nicht. Dieser war aber auch der Grund, warum der Aushang nur intern veröffentlicht wurde: Da verdeckt ermittelt wurde, sollten natürlich eventuelle Täter nicht mitbekommen, dass aufgrund des Kindes nach ihnen gefahndet wird.
Um es deutlich zu machen: Die Verbreitung der internen Bekanntmachung hätte das Wohl des Kindes gefährden und die Suche nach Tätern unnötig erschweren können!
Glücklicherweise konnte jedoch das Kind mittlerweile identifiziert werden. Die Polizei Bielefeld steht mit dem Mädchen und seiner Familie in Kontakt, eine strafrechtliche Relevanz konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden.
Das Problem mit privaten Fahndungsaufrufen
Wir müssen es an dieser Stelle auch nochmal deutlich betonen: Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden!
In dem aktuellen Fall, der Verteilung eines internenAushangs, wurden nicht nur die Persönlichkeitsrechte des Kindes von Privatpersonen gefährdet, sondern hätte auch die verdeckten Ermittlungen unnötig erschwert!
Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.
Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.). Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
Oftmals suchen Eltern privat nach ihren verschwundenen Kindern, auch wenn dies Aufgabe der Polizei ist und die Fahndung sogar behindern kann, wenn die Polizei zuerst im privaten Umfeld nachforscht und dadurch ein möglicher Täter gewarnt wird.
Also: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Das Teilen privater oder interner Vermisstenaufrufe in den sozialen Netzwerken birgt einige Fallstricke, die unter Umständen für den helfenden Teiler, aber auch für den vermissten Menschen selber sehr problematisch werden können.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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