Auf Handelsplattformen wie Etsy, eBay und Vinted verdienen sich viele Menschen einen Zuverdienst: Ob selbstgebastelte Stoffpuppen, Strickwaren oder Gemälde. Bisher ging so etwas zumeist „unter der Hand“, doch damit ist jetzt Schluss: Durch ein neues EU-Steuergesetz müssen diese Plattformen die Verkäufe an die Steuerbehörden melden – und die wollen die Einnahmen unter bestimmten Umständen auch in der Steuererklärung sehen!

Das neue EU-Steuergesetz

Das seit Anbeginn des Jahres 2023 gültige EU-Steuergesetz trägt den (Scrabble-Spieler aufgepasst) Bandwurm-Namen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Es verpflichtet die Betreiber von Online-Handelsplattformen dazu, die Einkünfte von Anbietern den zuständigen Finanzbehörden zu melden.

Welche Verkäufer sind davon betroffen?

Das müssen die Betreiber der Plattformen allerdings nicht bei jedem Verkäufer machen, sondern nur, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind:

  • Es wurden mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft
  • Der Verkaufswert muss insgesamt über 2.000 Euro liegen

Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein! Wenn ihr also einmalig beispielsweise ein Motorrad für 2.500 Euro auf eBay verkauft, richten die Finanzbehörden nicht sofort ihren Blick auf euch.

Sind jedoch beide Bedingungen erfüllt, müssen die Betreiber der Handelsplattformen den Finanzbehörden umfangreiche Daten abliefern: Name, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Postanschrift, Bankverbindung und alle relevanten Transaktionen inklusive dem Verkaufserlös und den angefallenen Gebühren.

Wichtig: Verkäufe dokumentieren!

Wenn ihr also regelmäßig Dinge auf Handelsplattformen verkauft und den gesamten Verkaufswert über 2.000 Euro überschreitet, wissen das die Finanzbehörden. Das „Gemeine“ daran ist aber, und da kann man durchaus von einer Steuerfalle reden: Sie wollen es von euch auch nochmal wissen!

Und da könnt ihr ganz schnell in eine Steuerfalle tappen, wenn ihr die Verkäufe nicht genau dokumentiert habt, also keine Belege über die Verkäufe, die Kosten und die Gewinne (oder Verluste) habt. Sollten diese nämlich unvollständig sein, was die Finanzbehörden ja aufgrund der Auskünfte der Handelsplattformen schnell sehen können, könnte eine Steuerhinterziehung vermutet werden.

Auch Airbnb betroffen

Ebenfalls wichtig zu wissen: Das neue EU-Steuergesetz betrifft nicht „nur“ alle Handelsplattformen wie eBay, Etsy und Vinted, sondern auch die beliebte Zimmververmittler-Plattform Arbnb und alle ähnlichen Plattformen.

Grundsätzlich also alle Portale, auf denen Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Zudem werden alle Informationen zwischen den EU-Mitgliedsländern ausgetauscht. Dadurch wollen die Finanzbehörden ihnen bisher unbekannte Steuerfälle finden und zusätzliche Einnahmen erzielen.

Artikelbild: Pixabay

Weitere Quellen:

Frankfurter Rundschau, Basic Thinking
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