In Österreich beispielsweise kursieren Mails von „Gewerbe Datenanzeiger“, die dazu auffordern, die Firmendaten preiszugeben. Ignorieren Sie die Nachricht, denn wenn Sie antworten, schließen Sie ein teures Abo in Höhe von 1.992 € ab!

Dubiose Mails in Österreich bezüglich „Firmenverzeichnis“

Die Webseite gewerbe-datenanzeiger .at behauptet „Österreichs größtes Firmenverzeichnis“ zu sein. In einer generischen Nachricht, die wohl massenhaft versendet wird, werden Unternehmen dazu aufgefordert, ihre Daten „zum Basiseintrag zu prüfen“ und das PDF im Anhang, ausgefüllt, bis zum 30.01. zu retournieren. Tatsächlich versuchen die Betreiber:innen der Seite auf hinterlistige Art Unternehmen dazu zu bringen ein teures Abonnement abzuschließen. Durch die Angabe einer Frist erscheint die Aufforderung, das Formular mit den eigenen Firmendaten zurückzusenden, sehr dringlich.

Übereiltes Handeln kann in diesem Fall jedoch sehr teuer werden! Denn: Sie werden in eine Abo-Falle gelockt – im Kleingedruckten dieses Schreibens steht, dass die Eintragung 83 Euro monatlich kostet und für mindestens zwei Jahre läuft!

Der Inhalt der Nachricht von Gewerbe Datenanzeiger lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Gewerbe-Datenanzeiger gewährleisten nur die vollständigen und aktuellen Firmen- und Betriebsdaten eine für Gewerbetreibende und Verbraucher erfolgreiche Empfehlung.
Prüfen Sie bitte die Daten zum Basiseintrag und senden Sie uns das
PDF im Anhang bis zum 30.01.2023 bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gewerbe Datenanzeiger Team

Was steckt hinter der Nachricht von Gewerbe-Datenanzeiger?

Bei der Nachricht von „Gewerbe Datenanzeiger“ dürfte es sich um einen Betrugsversuch handeln. In der E-Mail-Nachricht, die momentan an einige Unternehmen geschickt wird, wird behauptet, dass nur „ die vollständigen und aktuellen Firmen- und Betriebsdaten eine für Gewerbetreibende und Verbraucher erfolgreiche Empfehlung gewährleisten“. Weiters werden die Empfänger:innen aufgefordert, Ihre Firmendaten zu prüfen und zu ergänzen. Dafür wird ein Formular, das bereits mit einigen Firmendaten ausgefüllt wurde, mitgesendet. Das ausgefüllte Formular kann dann unterschrieben entweder eingescannt  and die Mailadresse „[email protected]“ oder als Fax zurückgesendet werden. Die Angabe einer Frist vermittelt außerdem besondere Dringlichkeit.

MIMIKAMA
Aus dem Schreiben, von „Gewerbe Datenanzeiger“, Quelle: Watchlist Internet

Doch bei dieser Nachricht handelt es sich um den Versuch der Täuschung und das bewusste Verstecken von Vertragsbedingungen. Senden Sie dieses Formular unterschrieben zurück, tappen Sie in eine Abo-Falle. Außerdem ist unklar, wer Ihre Daten erhält!

Wichtig: Geben Sie Daten nie unüberlegt preis! Prüfen Sie immer, warum Ihre Daten erfragt werden, und überzeugen Sie sich von der Seriosität eines Anbieters. Eine Recherche im Internet kann sehr aufschlussreich sein! Lassen Sie sich nicht von Fristen unter Druck setzen!

Sie haben das Formular unterschrieben zurückgesendet?

  • Achten Sie auf unbegründete Zahlungsaufforderungen und Rechnungen

Möglicherweise werden Sie in nächster Zeit eine Rechnung erhalten. Wir raten aber: Bezahlen Sie nichts! Dieses Schreiben verstößt gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz hält in § 28a fest: „Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.“

Dieses Schreiben ist somit rechtswidrig. Wir empfehlen Ihnen, Zahlungsaufforderungen zu ignorieren.

  • Vorsicht vor weiteren Kontaktversuchen

Bedenken Sie: Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie weiterhin kontaktiert werden. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Versuchen Sie Kontaktversuche zu unterbinden und sperren die Telefonnummer! E-Mails und Briefe können einfach ignoriert werden!

  • Fordern Sie Ihr Geld zurück

Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, fordern Sie die Beträge zurück. Da die Unternehmen häufig einen Sitz im Ausland haben, lassen sich die Forderungen unter Umständen aber nur schwer durchsetzen. Sie können aber auf jeden Fall eine Strafanzeige bei der Polizei aufgeben.

Auch in Deutschland kursieren solche Schreiben

Von einem aktuellen Fall berichtet die Polizeibehörde Märkischer Kreis:

Ein Lüdenscheider hatte vor einiger Zeit eine GmbH gegründet und erwartete nun die Rechnung für den Handelsregister-Eintrag vom Gericht. Tatsächlich flatterte ihm am Montag eine Rechnung ins Büro, die sogar seine Handelsregister-Nummer trug. Also überwies er das Geld. Dass die Summe auf ein litauisches Konto gehen sollte, erregte nicht seinen Verdacht.

Doch der Lüdenscheider hatte Glück: Die Überweisung funktionierte nicht. Am Mittwoch bekam er einen Warnbrief der Justiz vor den falschen Rechnungen. Deshalb erstattete er noch am selben Tag Anzeige bei der Polizei.

Artikelbild: Watchlist Internet

Quelle:

Watchlist Internet
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