Nach vorliegenden Erkenntnissen werden die Geschädigten in der Regel zunächst per SMS kontaktiert. Diese Nachrichten enthalten einen gefälschten Sparkassenlink, mit dessen Hilfe sich die Betrüger Zugang zum Onlinebanking des Geschädigten verschaffen. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Täter frei auf dem angegriffenen Konto „umschauen“.

Anruf folgt nach SMS

Zu einem späteren Zeitpunkt, teilweise Wochen später, ruft dann ein angeblicher Mitarbeiter der Bank bei den Geschädigten an. Dabei bedienen sich die Täter einer technischen Manipulation, des sogenannten Call-ID-Spoofing, mit dessen Hilfe auf dem Telefondisplay der Geschädigten die Nummer der Sparkasse erscheint.

Dadurch, dass die Täter zuvor schon Zugriff auf das Konto hatten, verfügen sie über geschützte Informationen. So kennen sie beispielsweise den Namen eines sonst vertrauten Mitarbeiters der Bank oder haben Kenntnis über getätigte Transaktionen bzw. den Kontostand.

Um aber selber Transaktionen in Auftrag zu geben, benötigen die Täter eine TAN bzw. eine Push-TAN-Freigabe. Diese entlocken die Betrüger den Geschädigten über den besagten Anruf als vermeintlicher Bankmitarbeiter.

Am vergangenen Montag, 23.01.2023, meldete sich ein 52-Jähriger aus dem Landkreis bei der Polizei, der Geschädigter eben dieser Masche wurde und so einen niedrigen fünfstelligen Geldbetrag einbüßte.

In diesem Zusammenhang ergehen folgende Sicherheitshinweise:

  • Gehen Sie nie über einen zugesandten Link ins Online-Banking
  • Rufen Sie im Zweifel unter der Ihnen bekannten Telefonnummer bei Ihrer Bank an. Nutzen Sie dazu nicht die Rückruftaste!
  • Bedenken Sie: Die Bank fragt niemals TANs oder sonstige sensible Daten am Telefon ab
  • Informieren Sie Verwandte, Freunde und Bekannte über diese Masche

Quelle:

Presseportal

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