In Influencer-Kreisen herrscht derzeit große Aufregung: Immer mehr Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland versenden Abmahnungen an gewerbliche Instagram-Nutzer aufgrund von Urheberrechtsverstößen bei Verwendung von Musik-Titel. Teilweise werden existenzbedrohende Summen gefordert, die in die Tausende gehen können.

Der Hintergrund für die Abmahnungen ist die Nutzung von Reels, einer Videofunktion auf der Social-Media-Plattform Instagram. Reels ermöglichen es Nutzern, bis zu 90 Sekunden lange Videos zu erstellen und zu teilen, die vom Algorithmus bevorzugt werden und so ein größeres Publikum erreichen. Gerade für Onlineunternehmer wie Influencer sind Reels ein attraktives Marketingtool, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Um den Videos einen besonderen Touch zu verleihen, werden sie oft mit Musik unterlegt – und genau hier beginnt die Problematik. Auch österreichischen Usern droht Ungemach durch Abmahnungen.

Wie der Urheberrechtsschutz für Musik die Verwendung von Reels auf Instagram beeinflusst

Als „Werke der Tonkunst“ genießen Musikstücke urheberrechtlichen Schutz. Das bedeutet, dass das alleinige Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen und zu verwerten, beim Urheber oder seinen Lizenznehmern liegt. Diese können gegen Dritte vorgehen, die das Werk ohne entsprechende Genehmigung verwenden. Dazu stehen ihnen verschiedene Ansprüche wie Schadenersatz, Unterlassung und ein angemessenes Entgelt für die Nutzung des Werks zu. Doch was bedeutet das konkret für die Verwendung in Reels auf Instagram?

Ein erster Blick sollte auf die Nutzungsbedingungen von Instagram und die Musikrichtlinie des Plattformbetreibers Meta geworfen werden. Diese besagen unter anderem, dass die Nutzer für die Inhalte, die sie posten, selbst verantwortlich sind. Dies gilt auch für die Verwendung von Musik, wobei zwischen privaten und gewerblichen Nutzern unterschieden wird.

Gewerbliche Nutzer sind ohne entsprechende Lizenzierung nicht berechtigt, Musik – auch für die Verwendung in Reels – zu verwenden. Jedoch bietet Instagram seinen Nutzern selbst eine umfangreiche Musikbibliothek an, auf die „persönliche Accounts“ und „Creator-Accounts“ zugreifen können. Im Gegensatz dazu sind Inhaber von „Business-Accounts“ grundsätzlich auf Angebote wie „Facebooks Sound Collection“ beschränkt, die aus lizenzfreien (meist unbekannten) Songs bestehen. Dies liegt daran, dass die Vereinbarungen zwischen Meta und den Rechteinhabern nur die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung abdecken.

Wenn private Accounts zu Business-Accounts werden: Verstoß gegen Instagram-Nutzungsbedingungen und Urheberrecht

Auch wenn sie als private Accounts bezeichnet werden, können sie aufgrund bestimmter Parameter wie Konzeption, Follower-Anzahl oder Art der Beiträge auch als Business-Accounts eingestuft werden. In diesem Fall verstoßen Nutzer ohne Lizenz gegen die Instagram-Nutzungsbedingungen und das Urheberrecht, wenn sie Titel aus der Instagram-Musikbibliothek verwenden.

Das Gleiche gilt auch für Creator-Account-Nutzer, die ihren Account gewerblich betreiben und Musik aus der Instagram-Bibliothek für ihre Reels nutzen. Ohne Lizenz verstoßen sie ebenfalls gegen die Instagram-Nutzungsbedingungen und das Urheberrecht. Einige Influencer berichten, dass auch ihre Business-Accounts auf die Instagram-Musikbibliothek zugreifen können, ohne dass Instagram diesen Zugriff blockiert.

Aufgrund dieses Umstands senden einige deutsche Anwaltskanzleien Abmahnungen an gewerbliche Nutzer, die zuvor ohne Lizenz urheberrechtlich geschützte Musik für Reels verwendet haben. In der Abmahnung werden die Nutzer dazu aufgefordert, die Verwendung des urheberrechtlich geschützten Titels zu unterlassen und eine hohe Summe für die begangene Urheberrechtsverletzung zu zahlen. In manchen Fällen kann die geforderte Summe bis zu 25.000 Euro betragen. Außerdem müssen die Nutzer die Anwaltskosten ersetzen. Es ist auch möglich, dass gewerbliche Nutzer in Österreich belangt werden können.

Konfliktpotenzial zwischen Rechteinhabern und Nutzern: Die 15-Sekunden-Bagatellgrenze

Eine Frage, die sich stellt, ist, ob die kommerzielle Nutzung von bis zu 15 Sekunden dauernden Clips, die urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz enthalten, zu Abmahnungen führen kann. Obwohl deutsche und österreichische Urheberrechtsbestimmungen eine Bagatellgrenze für solche Clips vorsehen, betrifft diese Grenze in erster Linie die Frage, ob ein so kurzer Clip automatisch blockiert werden muss, wenn er urheberrechtlich geschützte Titel enthält.

Die Bagatellgrenze besagt jedoch grundsätzlich nichts über die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Musiktitel. Rechteinhaber können bei Kenntnis einer Rechtsverletzung gegen solche Videos vorgehen, wie in den Erläuterungen zum Gesetz erklärt wird. Daher birgt diese 15-Sekunden-Bagatellgrenze ein enormes Konfliktpotenzial zwischen Rechteinhabern und kommerziellen Nutzern von Social-Media-Plattformen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik.

Unsicherheit bei Influencern: Wie man mit der Abmahnungswelle umgehen soll

Seit dem Beginn der jüngsten Abmahnungswelle herrscht in den Kreisen der Influencer hierzulande große Unsicherheit darüber, wie man damit umgehen sollte. Während einige gewerbliche Nutzer ihre Reels mit unterlegter Musik entfernen, setzen andere gewerbliche Nutzer ihre Veröffentlichungen fort.

Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten bestehende Reels mit urheberrechtlich geschützter Musik gelöscht oder archiviert werden, bis eine mögliche Austauschfunktion eingeführt wird. Für neue Reels sollte nur lizenzfreie Musik verwendet werden. Sollte eine Abmahnung eingehen, muss diese ernst genommen und inhaltlich geprüft werden.

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