In beiden Fällen gaben sich die Täter als Kaufinteressenten für die von den Geschädigten im Onlineportal Kleinanzeigen angebotenen Waren aus. Ohne groß über den Preis zu verhandeln, boten die Täter schnell an, den Kaufpreis über die neue Bezahlmethode von Kleinanzeigen „Sicheres Bezahlen“ zu überweisen. Hierzu wurde ein Link an die Geschädigten übersandt (in einem Fall per E-Mail, in dem anderen Fall per SMS), unter dem sie sich für die neue Bezahlmethode registrieren sollten. Lediglich der Name und die Kreditkartendaten sollten hierfür eingetragen werden.

In dem Glauben, der Kaufpreis würde auf dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben werden, hinterlegten die Geschädigten Vor- und Nachname, Kreditkartennummer, Kartenprüfnummer sowie die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte. In einem Fall wurde die vermeintliche Registrierung sogar durch ein Chatfenster begleitet.

Hinterlistige Phishing-Seite: Betrüger erbeuten tausende Euro über gefälschte Kleinanzeigen

Nachdem sich die angeblichen Kaufinteressenten noch einmal vergewissert hatten, dass auch tatsächlich die richtigen Kreditkartendaten eingegeben wurden, brach der Kontakt hinsichtlich des Kaufinteresses abrupt ab. Zu einem Verkauf der angebotenen Waren kam es nicht. Wozu es allerdings kam, waren mehrere Abbuchungen über das Kreditkartenkonto der Geschädigten, welche beide jedoch nicht veranlasst hatten. Insgesamt entstand dadurch ein finanzieller Schaden von mehreren tausend Euro, der nicht durch die Kreditkartengesellschaften erstattet wird.

Über den versandten Link war es den Tätern gelungen, die Geschädigten auf eine sogenannte „Phishing-Seite“ zu locken, die einer Webseite von Kleinanzeigen zum Verwechseln ähnlich aussieht. Mit den dort erlangten Daten konnten die Täter in der Folge die tatrelevanten Buchungen zu ihren Gunsten durchführen.

Tipps der Polizei

Die Polizei Northeim rät in diesem Zusammenhang eindringlich, niemals arglos und überhastet die gesamten Kreditkartendaten im Internet preiszugeben. Nutzen Sie ihnen bekannte Zahlungsmethoden. Folgen Sie keinen Links, die ihnen von Dritten zugesandt werden und überprüfen sie stets die Adress-Details zu den Absendern der E-Mails. In beiden hier beschriebenen Fällen kam der tatrelevante Link von einer iCloud-E-Mail-Adresse und eben nicht von Kleinanzeigen, wie es auf den ersten Blick den Anschein hatte.

Quelle:

Presseportal
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