Die Behauptung

Angeblich sollen in Deutschland ab dem 1. Mai 2024 Krankschreibungen kostenpflichtig werden und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschafft werden.

Unser Fazit

Die Gerüchte über eine kostenpflichtige Krankschreibung und die Abschaffung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind falsch. Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigen, dass keine Änderungen geplant sind.

In den sozialen Netzwerken verbreiten sich Gerüchte schnell und erreichen ein breites Publikum. Die Behauptung, eine Krankmeldung würde künftig etwas kosten und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werde abgeschafft, verunsichert die Arbeitnehmer.

Krankmeldung bleibt kostenlos: Faktencheck - Screenshot aus den sozialen Medien
Screenshot aus den sozialen Medien

Gerade in Zeiten von Erkältungswellen und Grippewellen sind solche Nachrichten alarmierend, denn fast jeder Arbeitnehmer ist von Zeit zu Zeit von Krankheit betroffen und auf Lohnfortzahlung angewiesen.

Um was geht es eigentlich?

Die im Netz verbreitete Behauptung besagt, dass ab dem 1. Mai 2024 alle Krankschreibungen kostenpflichtig werden und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschafft wird. Diese Information verursacht bei vielen Arbeitnehmern Besorgnis und Unsicherheit. Die Behauptung impliziert, dass künftig für die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gezahlt werden muss und Arbeitnehmer bei Krankheit kein Gehalt mehr erhalten.

Unsere Bewertung zum Gerücht über Krankschreibungen

Die verbreiteten Behauptungen halten einer Überprüfung nicht stand. Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch das Bundesgesundheitsministerium haben klargestellt, dass keine Änderungen bei der Kostenpflicht von Krankschreibungen oder der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geplant sind. Die gesetzlichen Regelungen bleiben unverändert und die Arbeitnehmer können sich weiterhin darauf verlassen, dass ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kostenfrei bleiben und sie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.

Fakten zum Thema Krankmeldung und Lohnfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Wochen. Diese gesetzliche Regelung bleibt bestehen und garantiert den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Die Ausstellung einer Krankmeldung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, sofern sie sich von einem Vertragsarzt krankschreiben lassen. Behauptungen über angebliche Neuregelungen entbehren jeder Grundlage und werden von offizieller Seite widerlegt.

Fragen und Antworten zum Thema Krankmeldung und Lohnfortzahlung:

Frage 1: Sind Krankschreibungen ab Mai 2024 kostenpflichtig?
Antwort 1: Nein, diese Behauptung ist falsch. Es gibt keine Pläne, Krankmeldungen kostenpflichtig zu machen.

Frage 2: Wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschafft?
Antwort 2: Nein, auch das ist eine falsche Behauptung. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt unverändert bestehen.

Frage 3: Wer übernimmt die Kosten für eine Krankschreibung?
Antwort 3: Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Krankmeldungen, sofern sie von einem Vertragsarzt ausgestellt werden.

Frage 4: Was passiert, wenn ich mich ohne triftigen Grund krankmelde?
Antwort 4: Das Vortäuschen einer Krankheit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Kündigung.

Frage 5: Wie lange wird das Gehalt im Krankheitsfall gezahlt?
Antwort 5: Das Gehalt wird im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen fortgezahlt.

Fazit zum Thema Krankschreibungen und Lohnfortzahlung

Die im Internet verbreiteten Gerüchte über kostenpflichtige Krankschreibungen und die Abschaffung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind eindeutig falsch. Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigen, dass keine Änderungen an den bestehenden Regelungen geplant sind. Arbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf kostenfreie Krankschreibungen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Quelle: dpa

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