Ein weiteres Foto, welches einen Brief zur Zwangsunterbringung von Flüchtlingen zeigt, wurde uns vorgelegt.

Wir haben nun den ganzen Nachmittag (01.10.2015) mit der Stadtverwaltung Neuss in Kontakt gestanden, die uns auch direkt sagen konnten, dass der folgende Brief eine Fälschung ist!

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Der Brief sagt aus, dass Bewohner von Sozialwohnungen ab dem 01.11.2015 Flüchtlinge in der eigenen Wohnung unterbringen müssen, quasi als Gäste. Man lebe gemeinsam in der Wohnung und sei auch für die Verköstigung zuständig.

Ebenso sei man zuständig für den Integrationsverlauf. Zur Kostendeckung bekomme man insgesamt 120 € und man solle der Stadt die eigenen Kontodaten nennen.

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Herkunft des Briefes unbekannt

Der Brief wurde nach eigenen Angaben am 22. September 2015 verfasst, als Absender wird ein amtlicher Briefkopf der Stadt Neuss angegeben.

Das Foto zeigt nicht den kompletten Brief, sondern nur einen Teil des Briefes. Auf Nachfragen haben wir erfahren, dass dieses Foto bereits mehrfach geteilt wurde und aus WhatsApp-Nachrichten stammt.

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Die Stadtverwaltung Neuss bittet daher, dass Empfänger dieses Briefes der Stadt ein Original,bzw. eine komplette Kopie des Briefes zukommen lassen.

Ebenso hat die Stadtverwaltung Neuss als Reaktion auf das gefälschte Schreiben eine Pressemitteilung herausgegeben:

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Vorsicht vor gefälschten Schreiben

Neuss (PN/Kl). Offensichtlich kursieren in Neuss und auf facebook gefälschte Schreiben mit dem Briefkopf der Stadtverwaltung, in denen die angeschriebenen Personen darüber informiert werden, dass sie Flüchtlinge in ihrer Privatwohnung unterbringen müssen. Die Kopie eines solchen Schreibens hat die Stadt jetzt von dem österreichischen Onlineportal mimikama erhalten, das sich darum bemüht, Fehlinformationen in den Sozialen Netzwerken aufzuspüren. Die Stadt weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben gefälscht sind und inhaltliche Aussagen über eine Zwangsaufnahme von Flüchtlingen nicht zutreffen. Vor allem wird davor gewarnt, – wie in dem Schreiben gefordert – persönliche Kontodaten anzugeben. Die Stadt hat Strafanzeige gestellt.*

Daher bitten wir nochmals: wer eines dieser Schreiben empfangen hat, darf dieses gerne an die Stadtverwaltung Neuss weiterleiten, so dass dort der gesamte Brief in Textform vorliegen kann.

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