Die Polizei warnt vor einem Abholertrick bei vorheriger Zahlung über PayPal: Betrag wird „zurückgeholt“, nahezu zeitgleich jedoch die Ware abgeholt.

Daher unser Rat: Barzahlung bei Abholung.

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Die Polizei Eschwege warnt im Nordhessen und Südniedersachsen Raum vor folgender Betrugsmasche:


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POL-ESW: Neue Betrugsmasche aufgetaucht

05.02.2016 – 10:13

Eschwege (ots) – Auf einer neuen Betrugsmasche reiten derzeit unbekannte Täter im Raum Nordhessen und Südniedersachsen. Die Betrüger nutzen Bezahlsysteme wie „PayPal“ um ihre Opfer übers Ohr zu hauen.

Die Geschädigten – bisher drei im Werra-Meißner-Kreis – hatten in allen drei Fällen hochwertige Waren auf einer Internet-Auktionsplattform zum Kauf angeboten. Relativ schnell kam dann auch der Kontakt zu einem interessierten Käufer/Täter zustande. Nachdem man sich über den Preis geeinigt hatte, überwies der Käufer den Betrag auf das entsprechende digitale Konto des Verkäufers.

Als der Eingang des Geldes auf dem Konto bestätigt wurde, erschien anschließend der angebliche Käufer persönlich bei dem Geschädigten, um die Ware abzuholen. Die persönliche Abholung wurde durch den Käufer u.a. mit den Argumenten begründet, dass man sich die Versandkosten und eine Versicherung sparen könnte und außerdem sei das so doch auch sicherer.

Der Geschädigte übergab dem Käufer anschließend die Ware persönlich, ohne jemals irgendwelche persönlichen Daten des Verkäufers überprüft zu haben, wie z.B. das Vorweisen eines Personalausweises. Kurze Zeit später bemerkte dann der Geschädigte, dass der vorher von dem Käufer überwiesene Betrag wieder „zurückgeholt“ wurde. Das Bezahlsystemkonto des Verkäufers ist vorher durch den Käufer „ausgespäht“ worden und der überwiesene Geldbetrag anschließend wieder storniert worden.

Bei dem „Abholer“ handelt es sich in der Regel nicht um den wirklichen Käufer, sondern um einen „Strohmann“, welcher die Ware im Auftrag des Verkäufers abholt. Von diesem Sachverhalt hat der Geschädigte jedoch keine Kenntnis, er geht bei der Übergabe davon aus, dass es sich dabei um den eigentlichen Käufer handelt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, keine persönlichen Übergaben zu akzeptieren. Sollte der Versand sich schwierig gestalten, z.B. wegen der Größe und des Ausmaßes einer Ware, so sollte man auf einer Barbezahlung bei Übergabe bestehen.

Pressestelle PD Werra-Meißner, PHK Lingner

Artikel & Vorschaubild Thomas Quack / Shutterstock.com

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