Auf Autobahnen, aber auch auf Straßen außerorts, welche mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung haben, gilt in Deutschland seit dem 01.01.2017 eine neue Regelung!

Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es einen Stillstand gibt, muss die Rettungsgasse gebildet werden.  Sprich: ein Stau ohne Rettungsgasse darf so nicht mehr existieren. Die Rettungsgasse nimmt dabei folgende Form ein:

Zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben wird die Gasse gebildet. Bei drei oder vier Spuren fahren dementsprechend alle Fahrzeuge auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts.

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Damit spielt es nun keine Rolle mehr, wie viele Fahrstreifen eine Fahrbahn hat. Die Gasse wird immer von links aus gezählt nach dem ersten Fahrstreifen gebildet. Bisher wurde die Rettungsgasse bei vier Fahrspuren beispielsweise in der Mitte gebildet.

Thema Standstreifen!

Zum Standstreifen gibtt es interessanterweise unterscchiedliche Aussagen. Während einige Stellen explizit darauf hinweisen, dass der Standstreifen in Teilen genutzt werden soll [1], wird an anderen Stellen deutlich davon abgeraten [2]. Hier wird sich wahrscheinlich noch zeigen müssen, wie praktikabel die Lösung ist, denn gerade auf engeren Teilstücken dürfte es unausweichlich sein, den Standstreifen teilweise zu befahren, um eine Rettungsgasse zu gewährleisten. Dabei dürfte man wohl dummerweise abwägen müssen, was wichtiger ist, solang es keine klare Ausssage gibt.

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