Facebook-Warnung!
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Übermittlung von Codes an Telefonnummern von Freunden

Wie die Polizei Vorarlberg berichtet, langen aktuell vermehrt Hinweise ein, dass bei Facebook Accounts gehackt worden sind. Die Betrüger fragen dann in der Freundesliste des gehackten Accounts nach den jeweiligen Telefonnummern.

Da diese denken, es handelt sich um einen Freund, geben sie die Nummer weiter. Kurz darauf erhalten sie einen Code auf ihr Handy, nach diesem der vermeintliche Freund fragt.

Doch Vorsicht! Hier schnappt die Falle zu – denn sobald der falsche Freund die Telefonnummer in die Finger bekommt, meldet er sich bei kostenpflichtigen Diensten an. Typisch hierfür sind unter anderem App Games oder Glücksspiele.

Gibt das Opfer dem Betrüger diesen Code bekannt, wird das Mobiltelefon für den Bezahldienst verifiziert und ein Vertrag abgeschlossen. Die Kosten werden dem Opfer dann über seine Mobiltelefonabrechnung in Rechnung gestellt.

Wir kennen diese Masche bereits von kopierten Facebook-Profilen, hinter denen sich die Betrüger verstecken.

Die Polizei warnt aber auch vor angeblichen Facebook-Software Erweiterungen, wie zum Beispiel einer App, mit der man Besuche des eigenen Profils überwachen können soll.

Tipps der Kriminalpolizei:

  • Bei derartigen dubiosen Anfragen den betreffenden Freund auf einem anderen Kommunikationsweg kontaktieren und nachfragen ob die Anfrage wirklich vom Freund stammt!
  • Beim Anmeldevorgang für Soziale Netzwerke die zweistufige Authentifizierung aktivieren (ein neues Gerät muss über eine SMS oder einen bestehenden Login freigeschaltet werden).
  • Keinesfalls auf ein Mobiltelefon gesendete Codes weitergeben – egal welche Begründung dafür angegeben wird.
  • Allfällige Bezahldienste per Mobiltelefon (wenn kein Bedarf besteht) beim Mobilfunkbetreiber deaktivieren lassen.
  • Die Mobiltelefonrechnungen ständig auf unerklärliche Positionen überprüfen und ggf. beim Betreiber reklamieren.
  • Auch für Mobile-Devices einen aktuellen Virenschutz verwenden.

Quelle: Landespolizeidirektion Voralberg


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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