Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Aktionen!
Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Aktionen!

Vor einigen Tagen wurden auf Social Media Plattformen mehrere Videos geteilt, in denen ein Mann einen jungen Hund tritt, würgt und in die Toilette steckt.

Wir müssen nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Polizei auch bei diesem Fall ausdrücklich vor Selbstjustiz warnt!

Was da genau passiert ist: Der 10 Monate alte Malteserrüde „Buddy“ wurde dem Mann von der 18-jährigen Besitzerin zum Hüten gegeben. Der 20-Jährige schickte der Hundebesitzerin dann insgesamt drei Videos, in denen er ihren Hund quält. Die junge Frau meldete sich daraufhin noch in der Nacht bei einer Polizeistation in Niederösterreich, um Anzeige wegen Tierquälerei zu erstatten.

Eine Funkwagenbesatzung des Stadtpolizeikommandos Liesing wurde daraufhin zur Wohnadresse des Mannes geschickt. Die Beamten konnten den Hund in der Wohnung an sich nehmen und in Sicherheit bringen. In einer ersten Befragung vor Ort zeigte sich der 20-Jährige geständig – er wurde angezeigt. Die Videoaufnahmen wurden sichergestellt. „Buddy“ wurde von der Polizei in ein Tierquartier gebracht.

Diese Videos landeten jedoch nicht nur bei der Polizei, sondern auch auf Social Media und erzeugten auf Facebook oder auch WhatsApp große Wut und Empörung, so wie beispielsweise unter der im Folgenden dargestellten Statusmeldung, welche über 74.000 mal verteilt wurde:

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Doch nicht allein diese Statusmeldung findet man auf Facebook, einige Kommentare schlagen wesentlich härtere Töne an. Es wird dazu aufgerufen, den Mann ausfindig zu machen, um Selbstjustiz ausüben zu können!

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Aktionen!

Der Polizeisprecher Daniel Fürst weist darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist! Aufgrund der Drohungen mussten Polizeibeamte das Wohnhaus des Mannes für mehrere Stunden bewachen, um einer Selbstjustiz vorzubeugen. Tatsächlich tauchten mehrere Personen an seinem Wohnhaus auf, deren Personalien wurden festgehalten, es kam durch die polizeiliche Anwesenheit aber zu keinen Ausschreitungen.

„Aufforderungen zu Gewaltdelikten oder auch gefährliche Drohungen gegen eine Person in den sozialen Medien können ebenfalls strafrechtliche Tatbestände erfüllen!“

…warnt die Landespolizeidirektion.

Bitte lasst die Justiz ihre Arbeit machen!

Der Mann wurde noch in der gleichen Nacht, in der er die Videos verschickte, wegen Tierquälerei angezeigt. Der Malteserrüde „Buddy“ wurde sichergestellt und befindet sich nun bei einer neuen Besitzerin.

Die Aufregung um die Taten des Mannes sind sehr verständlich, jedoch können Drohungen und Aufforderungen zu Straftaten in sozialen Medien strafrechtliche Tatbestände erfüllen!

Wir bitten darum auch unsere Leser und Leserinnen:
Teilt die Videos nicht, macht Freunde darauf aufmerksam, dass sie sich mit Hasskommentaren möglicherweise strafbar machen!

https://www.facebook.com/WienerPolizei.at/photos/a.422104964488012/2394772873887868/?type=3&theater

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