Falsche Erotik-Rechnungen: Betrugsmasche aufgedeckt!

Achtung: Unerwartete Rechnungen für Erotik-Dienste? Mimikama warnt vor Betrugsmaschen und gibt hilfreiche Tipps, wie du dich schützen kannst

💬Wie funktionieren betrügerische Anrufe im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Telefonbetrug.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Ein erschreckendes Erlebnis: Rechnungen für Erotik-Dienste, die man nie in Anspruch genommen hat, erscheinen unerwartet im Briefkasten. Diese Betrügereien, die auf Dienste wie „besondere sexuelle Ansprüche“ oder „Erwachsenen-Service“ verweisen, fordern die Empfänger:innen auf, Beträge, die häufig bei rund 90 Euro starten und sich durch Mahnkosten auf dreistellige Summen erhöhen, zu überweisen. Auffallend ist, dass viele dieser Zahlungen auf tschechische Konten erfolgen sollen.

Datenklau: die Masche hinter erfundenen Rechnungen

Die Grundlage dieser betrügerischen Rechnungen ist oft ein vorangegangener Datenklau. Eine gängige Methode sind sogenannte Ping-Anrufe, kurze Anrufe, die dazu verleiten sollen, zurückzurufen. Andere Betroffene berichten von Anrufen, in denen nach Adressen gefragt wurde, angeblich wegen nicht zustellbarer Postsendungen. Eine weitere Masche sind Zeitungsannoncen mit Bandansagen, die keine konkreten Informationen liefern.

Strafanzeige oder Beratung statt Zahlung

Der Rat von Experten wie Kahnert ist klar: Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und keinesfalls zahlen. „Wer keine Dienste genutzt hat, muss auch nichts bezahlen“, betont Kahnert und empfiehlt, bei Unsicherheit oder Verdacht auf Betrug eine Strafanzeige zu erstatten oder sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Die Betrüger setzen auf die Scham der Betroffenen und hoffen, dass diese aus Angst vor Bloßstellung zahlen, statt sich beraten zu lassen.

Frage 1: Was soll man tun, wenn man eine solche Rechnung erhält?
Antwort 1: Empfangene Rechnungen für nicht in Anspruch genommene Erotik-Dienste sollten keinesfalls bezahlt werden. Stattdessen empfiehlt es sich, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und sich bei Unsicherheit an die Verbraucherzentrale zu wenden, um sich beraten zu lassen.

Frage 2: Wie gelangen die Betrüger an die Daten der Betroffenen?
Antwort 2: Die Betrüger erlangen Daten häufig durch Ping-Anrufe, bei denen das Ziel ist, einen Rückruf zu provozieren. Andere Methoden umfassen Anrufe unter dem Vorwand der Adressklärung wegen angeblich nicht zustellbarer Post oder irreführende Zeitungsannoncen mit Bandansagen.

Frage 3: Warum zahlen manche Betroffene trotzdem?
Antwort 3: Viele Betroffene zahlen aus Scham und Angst vor einer öffentlichen Bloßstellung. Die Betrüger spekulieren darauf, dass die Scham über den vermeintlichen Konsum von Erotik-Diensten stärker wiegt als die Neigung, sich zur Wehr zu setzen oder Hilfe zu suchen.

Frage 4: Sind solche Betrugsmaschen weit verbreitet?
Antwort 4: Ja, solche Betrugsmaschen sind leider weit verbreitet. Sie nutzen moderne Kommunikationsmittel und zielen darauf ab, die Opfer durch Druck und Schamgefühl zur Zahlung zu bewegen.

Frage 5: Wie kann man sich vor solchen Betrügereien schützen?
Antwort 5: Schutzmaßnahmen umfassen das Ignorieren von Ping-Anrufen und das Nicht-Weitergeben von persönlichen Informationen am Telefon. Es ist auch ratsam, bei unbekannten oder verdächtigen Forderungen stets kritisch zu bleiben und sich im Zweifelsfall beraten zu lassen.

Wichtige Informationen für Betroffene

Wenn Sie von einer solchen Betrugsmasche betroffen sind oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass das Bezahlen solcher unbegründeter Forderungen die Betrüger nur ermutigt. Bei Verdacht auf Betrug sollten Sie immer eine Strafanzeige erstatten.

Für weitere Informationen und Unterstützung melden Sie sich gerne für den Mimikama-Newsletter unter Newsletter an und nehmen Sie an unseren Online-Vorträgen und Workshops teil, die Sie unter Online Vortrag finden.

Quelle: verbraucherzentrale-brandenburg

Lesen Sie auch:


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)