Auch dazu haben wir Anfragen erhalten. Bei der GEZ soll es sich um ein gem. §14 BGB normiertes Unternehmen handeln

Bei der GEZ soll es sich um ein gem. §14 BGB normiertes Unternehmen handeln. Daher wäre folgerichtig das folgende Zitat aus einem Brief, der uns per PDF vorliegt, in dem es heißt:

„Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB folgerichtig auch nicht vorgesehen. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.“ Und weiter: „Einen gesetzlichen Anklang findet der Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich nur die Vertragspartner und nicht etwa Dritte berechtigen und verpflichten, in § 311 Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass zur Begründung eines nicht Schuldverhältnisses ein Vertrag ´zwischen den Beteiligten´ erforderlich ist.“

Das ist soweit auch richtig.

Das Problem: Es handelt sich bei der GEZ eben nicht um ein privatrechtliches Unternehmen. Im Impressum auf der eigenen Seite heißt es: „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.“
(Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html )

Und hieraus leitet sich auch der Anspruch der GEZ: Aus dem Staatsvertrag. Nun kann man durchaus sagen:

Moment mal. Staatsvertrag? Ich dachte die Rundfunkanstalten sind Länder- und eben keine Bundsache?

Auch das trifft vollständig zu! Da begründen sich auch einige Klagen! Zuletzt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht. Hier wurde vorgebracht, dass die Gebühren wie eine Steuer wirken würde. Steuern sind aber Bundsache.

Die GEZ sei aber Ländersache und dies würde dem widersprechen. Das Bayerische Verfassungsgericht sah dies anders und erkannte die derzeitigen Gebühren mit Urteil vom Februar 2014 für verfassungskonform (bei Interesse: Urteil: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.html ) so heißt es in einem Leitsatz des Urteiles:

„ Die Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV) und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten (§ 5 Abs. 1 RBStV) sowie für Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV) sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar..“

Also findet sich doch schon hier die Anspruchsgrundlage der GEZ. Und besitzt jemand eine Anspruchsgrundlage, so kann man diese auch zivilrechtlich durchsetzen!

Daher ist dieser Beitrag, indem eine Gesetzesgrundlage gefordert wird, unsinnig.

image
Quelle: Öffentlicher Facebookstatusbeitrag

Der Staatsvertrag ist nun mal die gesetzliche Grundlage. Es ist schon merkwürdig, wenn man die gesetzliche Grundlage in Form des Staatsvertrages ablehnt – aber sich oft auch darauf beruft, wenn es um z.B. den Bildungsauftrag geht.

Nebenbei: Es ist durchaus möglich ohne Unterschrift eine Forderung zu stellen. Hierzu sollte man §126 BGB, auf den sich vermutlich berufen wird, nicht nach dem 1. Absatz aufhören zu lesen. §126 III BGB gibt weitere Infos.

image
Quelle: dejure.org

Zum besseren Verständnis:

In der Jurisprudenz gibt es eine Art „Rangfolge“ der Gesetze. Sehen wir von den europäischen Gesetzen mal ab, so steht das Grundgesetz (GG) ganz oben.

Auch hier finden sich wieder Argumente, die gegen eine Verfassungskonformität begründen sollen.

WEITER ZU SEITE 3: Auf der Seite volksbetrug.net werden seitenlang diverse Gründe angeführt.


Unsere virtuelle Faktencheck-Bewertungsskala: Bei der Überprüfung von Fakten, in der Kategorie der „Faktenchecks„, nutzen wir eine klare Bewertungsskala, um die Zuverlässigkeit der Informationen zu klassifizieren. Hier eine kurze Erläuterung unserer Kategorien:

  • Rot (Falsch/Irreführend): Markiert Informationen, die definitiv falsch oder irreführend sind.
  • Gelb (Vorsicht/Unbewiesen/Fehlender Kontext/Satire): Für Inhalte, deren Wahrheitsgehalt unklar ist, die mehr Kontext benötigen oder satirisch sind.
  • Grün (Wahr): Zeigt an, dass Informationen sorgfältig geprüft und als wahr bestätigt wurden.

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Wenn dir unsere Arbeit gefällt und du findest, dass sie dir weiterhilft, ist es dir vielleicht 4,50 EUR im Monat wert, uns zu unterstützen? Mit einem kleinen Beitrag kannst du dazu beitragen, dass wir weiterhin Fehlinformationen entgegenwirken und die Öffentlichkeit aufklären.

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)