Darf man Klimaaktivisten selbst von der Straße zerren?
Ermöglicht einem Autofahrer das sogenannte Notwehrrecht, selbst zur Tat zu schreiten, wenn Klimaaktivisten eine Straße blockieren?
Autor: Tom Wannenmacher
Jeden Tag liest, sieht und hört man etwas über Klimaaktivisten, die in vielen Ländern und Städten immer wieder die Straßen blockieren! Nun taucht die Behauptung auf, dass Autofahrer selbst, Klimaaktivisten von der Straße zerren dürfen. Dabei müssen Sie nicht auf das Eintreffen der Polizei warten. Verletzungen, zum Beispiel an den Handflächen der Klimaaktivisten, seien so einfach hinzunehmen.
Die ganze Behauptung zu „Autofahrer dürfen Klimakleber selbst von der Straße zerren….“ lautet:
„Autofahrer dürfen Klimakleber selbst von der Straße zerren. Sie müssen nicht auf die Polizei warten. Verletzungen, z.B. an den Handflächen der Klimaaktivisten, sind hinzunehmen und ändern nichts am Notwehrrecht des Autofahrers.“
Darf man also als Autofahrer Klimaaktivisten selbst von der Straße zerren?
Ja, es gibt für Autofahrer ein sogenanntes Notwehrrecht, aber dieses ist nicht uneingeschränkt!
Um die Situation als Nötigung einzustufen, muss eine Blockade als „verwerflich“ eingestuft werden. Selbst Richter sind bei der Auslegung hier unterschiedlicher Meinung. Es gibt für Autofahrer keine Garantie, sie für das Wegtragen der Klimaaktivistinnen – und in Verbindung mögliche Verletzungen – nicht bestraft zu werden. Anwälte empfehlen, dass bei Blockaden die Polizei gerufen werden sollte. Selbst sollte man nicht eingreifen. Sobald die Polizei vor Ort ist, erlischt das Notwehrrecht. Zudem liegt kein Notwehrrecht vor, wenn man als Autofahrer die Möglichkeit hat, die Aktivisten zu umfahren.
Das Correctiv hat zu diesem Thema einen sehr ausführlichen Artikel verfasst, in dem auch Anwälte zu Wort gekommen sind. Zudem wird beschrieben, was das Notwehrrecht ist und wo dieses seine Grenzen hat (Weiterlesen…)
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