In Deutschland hat sich eine neue Betrugsmasche etabliert, die insbesondere auf ältere Menschen abzielt. Die Opfer werden von angeblichen Buchhändlern oder Vertretern von Handelsunternehmen kontaktiert, die ihnen teure Faksimiles, Lexika und Buchsammlungen zu überhöhten Preisen verkaufen wollen. Die Täter versprechen hohe Wertsteigerungen und drängen ihre Opfer zu übereilten Kaufentscheidungen, die sich am Ende als finanzielles Desaster erweisen.

Das Vorgehen der Betrüger mit Lexika und Co.

Die Betrugsmasche beginnt oft mit einem harmlosen Telefonanruf, bei dem sich die Betrüger als Interessenten für bereits vorhandene Büchersammlungen ausgeben. Sie behaupten, es gäbe Kaufinteressenten, aber die Sammlung an Lexika o.ä. müsse erst durch den Erwerb zusätzlicher, besonders „wertvoller“ Ergänzungsbände „vervollständigt“ werden. Diese Bände werden zu horrenden Preisen angeboten, die oft im fünfstelligen Bereich liegen. Die Bücher sind häufig optisch aufwendig gestaltet – in Leder gebunden und mit Edelsteinen verziert – um den Eindruck hoher Wertigkeit zu erwecken. Bei persönlichen Treffen setzen die Betrüger die meist älteren Menschen massiv unter Druck und nötigen sie nicht selten, für den Kauf Kredite aufzunehmen.

Servicegebühren ohne Gegenleistung

Zusätzlich zu den überteuerten Büchern verlangen die Täter oft hohe Servicegebühren für die angebliche Registrierung und Vermittlung der Sammlungen in Verkaufsdatenbanken. Diese Versprechungen erweisen sich jedoch als haltlos, da keinerlei Anstrengungen unternommen werden, die Bücher (Lexika u.a.) tatsächlich zu verkaufen. Am Ende stehen die Opfer mit wertlosen Büchern und einem finanziellen Schaden da, der ihr Vermögen erheblich belastet.

Schutzmaßnahmen und Rechtsmittel

Um sich vor solchen Betrügereien zu schützen, ist es ratsam, keine unaufgeforderten Hausbesuche von Buchvertretern zu akzeptieren und Vertragsangebote stets kritisch zu prüfen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten keine Verträge unter Druck unterschreiben und sich immer eine Bedenkzeit ausbedingen. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen besteht unter Umständen die Möglichkeit, diese wegen Wuchers anzufechten oder vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, bei Verdacht oder bereits eingetretenem Schaden rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Fazit: Vorsicht ist geboten!

Der Handel mit Faksimiles, Lexika und Supplementbänden unter falschen Versprechungen ist eine betrügerische Praxis, die für die Opfer schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann. Durch Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen können sich potenzielle Opfer jedoch schützen und ihre Rechte wahren. Es ist wichtig, dass solche Betrugsfälle öffentlich gemacht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, um zukünftige Straftaten zu verhindern.

Quelle: Polizei-Beratung.de

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