Viele Menschen in Deutschland sind auf das Sammeln von Pfandflaschen umgestiegen, um ihr Einkommen aufzubessern, insbesondere dann, wenn andere Einkommensquellen wie Gehalt, Bürgergeld, Rente oder andere Leistungen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch besteht bei einer solchen Tätigkeit tatsächlich die Gefahr, Steuern zahlen zu müssen? Und unter welchen Voraussetzungen?

Pfandflaschen sammeln: gewerbliche Tätigkeit, oder nicht?

Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums hat in einem Interview mit der Rheinischen Post darauf hingewiesen, dass Pfandflaschensammler unter Umständen als gewerbliche Unternehmer anzusehen sind. Grund dafür sei, dass das Sammeln von Pfandflaschen in gewisser Weise einer selbstständigen, auf Gewinnerzielung gerichteten nachhaltigen Tätigkeit entspreche.

Wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind und das Sammeln von Pfandflaschen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, müssen die Einnahmen daraus in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese Einnahmen sind dann in der Anlage G anzugeben.

Die Kriterien für eine gewerbliche Tätigkeit, die nach § 15 Abs. 2 EStG zur Steuerpflicht führen kann, sind folgende

  • Unabhängige Geschäftsführung
  • Kontinuierliches Engagement
  • Absicht zur Erzielung von Gewinnen
  • Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Nicht als freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit klassifiziert
  • Überschreitung des Umfangs der privaten Vermögensverwaltung

Pfandflaschen sammeln: Wann fallen Steuern an?

Die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass Steuern zu zahlen sind. Der Sprecher des Finanzministeriums wies darauf hin, dass Einkünfte aus dem Sammeln von Pfandflaschen nur dann steuerpflichtig sind, wenn sie den so genannten Grundfreibetrag übersteigen.

Der Grundfreibetrag ist ein jährlich neu festgelegter Betrag, der als steuerfrei gilt und das Existenzminimum darstellen soll. Für 2023 wurde der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro erhöht, für 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 11.604 Euro geplant.

Daher ist Folgendes zu beachten: Wenn Sie mit dem Sammeln von Pfandflaschen in einem Jahr mehr als den festgelegten Grundfreibetrag verdienen, müssen Sie die Differenz versteuern. Wird der Freibetrag nicht überschritten, besteht keine Steuerpflicht.

Faktencheck: Steuerliche Aspekte des Pfandflaschensammelns

Im Zusammenhang mit dem Sammeln von Pfandflaschen tauchen häufig viele Fragen auf, insbesondere in Bezug auf mögliche Steuerpflichten. In diesem Faktencheck werden verschiedene Aspekte dieses Themas näher beleuchtet.

Fakt 1: Pfandflaschen sammeln als gewerbliche Tätigkeit

Nach Auskunft des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen kann das Sammeln von Pfandflaschen unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Dies ist abhängig von verschiedenen Kriterien wie Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, Nichtzuordnung zur freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit und Überschreiten des Umfangs der privaten Vermögensverwaltung.

Diese Einstufung hängt stark vom Einzelfall ab und erfordert in der Regel eine individuelle Beurteilung durch das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Fakt 2: Steuerpflicht bei Überschreitung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag ist ein steuerfreier Einkommensbetrag, der vom Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu festgelegt wird. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 10.908 Euro und soll für das Jahr 2024 auf 11.604 Euro angehoben werden.

Wenn das gesamte Einkommen aus dem Sammeln von Pfandflaschen und anderen Einkunftsquellen diesen Betrag übersteigt, wird die Differenz grundsätzlich steuerpflichtig.

Fakt 3: steuerliche Anmeldung der Einnahmen

Wenn das Sammeln von Pfandflaschen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, müssen die daraus resultierenden Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Diese Einnahmen sollten dann unter „Anlage G“ eingetragen werden.

Fakt 4: keine Steuerpflicht bei Nichtüberschreiten des Grundfreibetrags

Übersteigen die Einnahmen aus dem Pfandflaschensammeln und aus anderen Einkunftsquellen den Grundfreibetrag nicht, besteht keine Steuerpflicht für diese Einnahmen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Sammeln von Pfandflaschen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird oder nicht.

Fazit: Das Sammeln von Pfandflaschen kann zwar zu steuerpflichtigen Einkünften führen, dies hängt jedoch stark von den individuellen Umständen und dem Gesamteinkommen der betreffenden Person ab. In Zweifelsfällen sollte immer eine professionelle Steuerberatung in Anspruch genommen werden.

Quellen:

MainPost
Allgäuer Zeitung

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