Immer noch kursiert eine Vielzahl an sogenannten Polizei-Fake-Mails über die sozialen Medien und via Mail-Verkehr. Auch wenn sich die konkrete Wortwahl unterscheidet, geht es immer darum, dass die Empfängerinnen und Empfänger eine Straftat begangen hätten – und zwar im Bereich der Kinderpornografie.

Beispiel eines solchen Fake-Mails

Aktuell kursieren Mails mit der Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) und Interpol als vermeintlicher Absender.
Der Vorwurf: Cyberpedopornografie, Cyberpornografie, Cyber Onanie, worauf eine Strafe von 2.945 Euro steht, wie im Mail angeführt ist.

Screenshot Fake-Mail
Screenshot Fake-Mail

Fake-Mails

Die Verfasserinnen und Verfasser geben vor, dass die E-Mails von Ermittlungsbehörden stammen und sind mit oft mit bekannten Polizei-Logos versehen. Die E-Mails stammen nicht von Ermittlungsbehörden, es handelt sich um Fälschungen. Die Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamtes gehen derzeit davon aus, dass es sich hier um Phishing-Mails handelt. Diesem Massenphänomen liegt eine rein betrügerische Vorgehensweise zugrunde, deren Art und Weise dem Bundeskriminalamt bereits vielfach gemeldet worden ist.

Allgemein wird dabei durch die Täterschaft versucht, das Gegenüber zur Bekanntgabe persönlicher (Finanz-)Daten zu bewegen oder finanziellen Schaden zuzufügen. Keinesfalls sollten Sie dabei auf allfällige Forderungen der Täterschaft eingehen, selbst, wenn Ihnen mit (falschen) polizeilichen Maßnahmen gedroht wird.

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Wenn Sie bereits Opfer geworden sind, erstatten Sie eine Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion.
Mitunter kann jeder Link oder jeder Anhang einer solchen E-Mail auch selbst Schadsoftware enthalten und sollte diesen nicht gefolgt beziehungsweise diese nicht geöffnet werden.

Grundsätzlich empfiehlt sich eine dauerhafte (endgültige) Löschung solcher E-Mails aus dem Client der Userin oder des Users mittels der Tastenkombination „Shift+Entf“.

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Bei den Absenderadressen handelt es sich um „gespoofte“ E-Mail-Adressen, die regelmäßig wechseln.

Die „echte“ Kriminalprävention der Polizei rät daher:

  • Reagieren Sie auf keinen Fall auf solche E-Mails. Weder die Polizei noch andere seriöse Unternehmen und Institutionen fordern sensible Informationen per E-Mail ein.
  • Seien Sie sehr vorsichtig mit E-Mail-Anhängen. Auf keinen Fall öffnen, denn darin verstecken sich oft Schadprogramme!
  • Prüfen Sie alle erhaltenen Schreiben genau und geben Sie keine persönlichen Daten bekannt, antworten Sie nicht und gehen Sie auf keine Forderungen ein.
  • Für eine sichere Nutzung von E-Mail-Konten ist es grundsätzlich wichtig, komplexe Passwörter zu verwenden (Passwort-Länge 9 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) und diese regelmäßig zu ändern.
  • Sie können sich am besten schützen, indem Sie regelmäßig Virenscans durchführen sowie Ihre Passwörter ändern.
  • Wenn Sie den Vorfall polizeilich melden wollen, können Sie auf einer Polizeiinspektion eine Sachverhaltsfeststellung sowie allenfalls Anzeigeerstattung durchführen. Eine Verpflichtung zur Anzeigeerstattung besteht nicht.

Quelle:

Bundeskriminalamt

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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)