Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht – laut Gutachten

Gemäß einem Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt die Erstellung von Kredit-Scores durch die Schufa gegen europäisches Recht, was bedeutet, dass Entscheidungen, die auf diesen Scores basieren, möglicherweise hinfällig sind. Es steht jedoch noch ein endgültiges Urteil aus.

Autor: Nick L.


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Die deutsche Auskunftei Schufa geriet kürzlich in die Schlagzeilen, nachdem Gerüchte aufgekommen waren, dass für den Kauf eines 49-Euro-Tickets ein positiver Bonitätscheck notwendig sein könnte. Das Unternehmen könnte jedoch bald noch einem weiteren Problem gegenüberstehen, da ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Schufa-System erschüttern könnte.

Verstößt Schufa-Scoring gegen EU-Recht?

Der Generalanwalt des EuGH, Priit Pikamäe, hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Schufa-Scoring gegen europäisches Recht verstößt. Konkret geht es um die automatisierte Erstellung eines Werts (Score) über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen.

In seinem Schlussantrag erklärte Pikamäe, dass Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung das Recht hätten, nicht von einer Entscheidung abhängig zu sein, die auf „einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling“ beruht. Dies könnte bedeuten, dass das Scoring-System der Auskunftei obsolet werden könnte, da es genau auf solchen automatisierten Prozessen basiert.

„Automatisierte Erstellung von Wahrscheinlichkeitswert“ auf dem Prüfstand des EuGH

Von einer automatischen Entscheidung abhängig zu sein, sei laut Pikamäe aber durch die „automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer betroffenen Person, künftig einen Kredit zu bedienen“ der Fall. Die Schufa nutzt den Score, um Banken, Telekomfirmen oder Energieversorgern eine Einschätzung der Kreditfähigkeit einer Person zu geben.

So könnte ein schlechter Score beim Onlineshopping oder beim Abschluss eines Handyvertrags negative Auswirkungen haben, wobei viele Betroffene nicht einmal wissen, dass ihre Bonität als nicht ausreichend eingestuft wird.

Score-Wert ist Betriebsgeheimnis

Die Berechnung des Score-Werts ist ein Betriebsgeheimnis der Schufa, was auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor einigen Jahren bestätigte. Ob diese Praxis jedoch mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union vereinbar ist, wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte einen entsprechenden Fall an den EuGH weitergeleitet, in dem es um den Zugang eines Betroffenen zu seinen Schufa-Daten und die Löschung seines Eintrags ging, berichtet Golem. Die Auskunftei teilte dem Betroffenen jedoch nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, anstatt ihm den vollständigen Zugang zu seinen Daten zu gewähren.

Schufa unter Beschuss: Klagen und Gutachten könnten zu Veränderungen führen

Die Person hat Klage erhoben und könnte möglicherweise Recht bekommen, da Entscheidungen, die ausschließlich auf dem automatisch generierten Schufa-Score basieren, bald nicht mehr relevant sein könnten. Es wird jedoch einige Monate dauern, bis ein Urteil gefällt wird. Obwohl das Gutachten des Generalanwalts dem Gericht als Orientierungshilfe bei der Entscheidungsfindung dient, ist das Gericht nicht verpflichtet, diesem zu folgen. In einem anderen Fall, der die Schufa betrifft, geht es um Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie Registern der Insolvenzgerichte. Der Generalanwalt hat in seinem Schlussantrag empfohlen, dass die Schufa solche Daten nicht länger speichern sollte als die öffentlichen Verzeichnisse selbst.

Insbesondere sollten Informationen wie die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz nach einem halben Jahr gelöscht werden, während die Schufa solche Daten bis zu drei Jahre behält. Dies könne dazu führen, dass betroffene Personen daran gehindert werden, sich wieder am Wirtschaftsleben zu beteiligen.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Schlussfolgerungen bestätigen wird.

Quelle:

T3N

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