Strafbare Inhalte, die über E-Mail, soziale Netzwerke oder Messenger wie WhatsApp verbreitet werden, sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Viele Nutzerinnen und Nutzer werden online auch mit Inhalten konfrontiert, die extremistisch, gewaltverherrlichend oder pornografisch sind und eine Straftat darstellen.

Die Polizei erklärt, wie jeder mit verbotenen Inhalten umgehen kann – ohne selbst zum Täter zu werden.

Sie finden sich in den Kommentarspalten sozialer Netzwerke, in Chats, in E-Mails, aber auch in WhatsApp-Gruppen – strafbare Inhalte wie Videos, Bilder, Texte oder Symbole. Viele Nutzerinnen und Nutzer wissen aber oft nicht, wie sie mit offensichtlich verbotenen Inhalten, die sie erhalten, umgehen sollen. Ganz leicht wird man sonst selbst zum Täter.

An wen sollen sie sich wenden, wenn ihnen verbotene Inhalte zugesandt werden? Und was tun, wenn sie nur vermuten, dass ein Text oder ein Bild nicht legal sind? Auf keinen Fall sollten sie den Inhalt selbst noch weiterverbreiten. Denn auch das Verbreiten verbotener Inhalte ist eine Straftat. 

In Deutschland verboten sind beispielsweise Inhalte, die gegen Minderheiten hetzen, zum Hass gegen sie aufstacheln oder zur Gewalt gegen sie auffordern. Auch die Inhalte zu ignorieren, ist der falsche Weg. Auch wer Kennzeichen und Symbole verfassungswidriger Organisationen im Netz und über Messenger verbreitet, macht sich strafbar. Gleiches gilt für gewalt- und kriegsverherrlichende Inhalte oder Kinderpornografie. Unter Kinderpornografie sind Darstellungen zu verstehen, die sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Stattdessen sollten solche Inhalte konsequent gemeldet werden.

Wenn Sie strafbare Inhalte im Netz entdecken oder erhalten haben: 

  • Sichern Sie Beweise für strafbare Inhalte im Internet oder in Messengerdiensten. Kopieren Sie beispielsweise die URL. Leiten Sie die Inhalte nicht selbst weiter. 
  • Wenden Sie sich an die Meldestellen unter www.jugendschutz.net oder www.internet-beschwerdestelle.de
  • Auch bei einem vagen Verdacht können Sie sich an die beiden Meldestellen wenden. Diese können Inhalte einordnen und eine Löschung beim Netzwerkbetreiber beantragen.
  • Scheuen Sie sich nicht, auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Wenn Sie strafbare Inhalte beispielsweise über E-Mail oder WhatsApp erhalten haben: Machen Sie den Absender (wenn Ihnen bekannt) darauf aufmerksam, dass Besitz und Weiterleitung der Inhalte strafbar sein können!

Quelle

Polizei-Beratung

Lesen Sie auch:
Das muss man tun, wenn man kinderpornografische Inhalte erhält oder findet
Meinungsfreiheit schützen, indem strafbarer Hass bekämpft wird
WhatsApp: Mache ich mich strafbar, wenn Nazi-Inhalte in meinen Gruppen verschickt werden?
Die Verbreitung von Kinderpornografie ist weltweit strafbar


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)