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Nicht in der Lage zu sein, die Rechnungen zu bezahlen, weil man wegen Corona bettlägerig ist. Das ist ein Alptraum, nicht wahr?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beobachtet bei einigen rheinland-pfälzischen Versorgern eine ungehemmte Sperrung von Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen.
Und dies sogar bei Haushalten, deren Mitglieder an Corona erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden. In der ersten Coronawelle im Frühjahr letzten Jahres war dies noch anders, nicht zuletzt wegen eines gemeinsamen Appells des Umweltministeriums und der Verbraucherzentrale.
Kein Strom, Gas oder Wasser mehr
„Die Betroffenen sitzen nicht nur im Dunkeln und ohne Warmwasser da. Sie können auch keine Lebensmittel kühlen oder warmes Essen kochen. Und schulpflichtige Kinder können nicht mehr am Homeschooling teilnehmen“, beschreibt Antje Kahlheber, Referentin für Energiekosten der Verbraucherzentrale die Situation mancher Familien. Betroffen sind auch Haushalte mit einem vorübergehenden finanziellen Engpass. Diese sind in Zahlungsverzug geraten, weil beispielsweise die Corona-Hilfen oder Sozialleistungsbezüge noch nicht auf dem Konto eingetroffen sind.
Eine Sperre ist unzulässig, wenn gesundheitliche Bedrohungen von der Versorgungssperre ausgehen oder Aussicht auf Zahlung besteht. So sieht es die Grundversorgungsverordnung vor. Doch das kümmert viele Energieversorger nicht.
Routinemäßig bauen Versorger auch recht schnell Zähler komplett aus.
Hohe Zusatzkosten im Falle einer Sperrung
Für die Betroffenen bedeutet das hohe Zusatzkosten, wenn wieder Strom und Gas fließen sollen. Je nach Versorger kostet eine Sperre mit anschließender Entsperrung zwischen 50 und 300 Euro. Wird der Zähler zudem ausgebaut und muss wieder eingebaut werden, kommen weitere 200 bis 300 Euro hinzu.
Die Energiekostenberatung unterstützt Ratsuchende und kann oft das Schlimmste verhindern. Allerdings sind oft zähe Verhandlungen dazu notwendig. Und nicht jeder findet den Weg zur Verbraucherzentrale. „Wir brauchen deshalb dringend einen Rechtsrahmen, der Verbraucherinnen und Verbraucher in solchen Notlagen wirksam schützt“, so Kahlheber.
„Meist kann eine Sperre mit „milderen Mitteln“ wie Ratenplänen mit kleinen Raten, Zahlungsaufschüben und eine rückwirkende Einstufung in günstigere Tarife verhindert werden.“ Diese Möglichkeiten nutzen die Versorger nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale oft nicht.
Hier hilft nur eine rechtliche Verpflichtung der Versorger. Die freiwillige Basis reicht anscheinend nicht aus. „Angesichts einer Branche, die seit Jahrzehnten sehr gute Umsätze erwirtschaftet und viele kommunale Unternehmen beinhaltet, ist das beschämend“, so Kahlheber.
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Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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