Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit viele Beschwerden zu ungewollten Anrufen von Energieversorgern. Diese bieten am Telefon angeblich günstige Strom- und Gasverträge an und bestätigen diese per SMS oder E-Mail. Die postalische Bestätigung wird zum Teil erst Wochen später verschickt und beinhaltet teilweise andere Konditionen als am Telefon vereinbart.
Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht. „Immer wieder melden sich überrumpelte Verbraucherinnen und Verbraucher, die eigentlich gar keinen Vertrag abschließen wollten und fragen, was sie tun können“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Er rät dazu, ungewollte Verträge unverzüglich zu widerrufen und die Vertragsbestätigungen genau zu prüfen.
Grundsätzlich können Verträge auch telefonisch angebahnt werden. Laut geltendem Recht müssen diese Verträge zwar in Textform abgeschlossen werden. Das ist unter Umständen schon dann der Fall, wenn sie per SMS oder E-Mail mit einem einfachen „Ja“ bestätigt werden. Die in der SMS oder E-Mail genannten Konditionen sind bindend. Weicht die postalische Bestätigung davon ab, ist kein Vertrag zustande gekommen.
Untergeschobene, unklare oder ungewollte Verträge können widerrufen werden. Musterschreiben bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater:innen der Verbraucherzentrale in den örtlichen Beratungsstellen. Die Beratung kostet 20 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.
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