Illegaler Upload: Eltern können ebenfalls belangt werden

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Karlsruhe: Wer sich nicht entlastet und den Namen seines Kindes verrät, wird selbst zur Kasse gebeten

Wie der ‘Stern’ berichtet, können Eltern belangt werden, wenn sie ihren volljährigen Nachwuchs bei Urheberrechts-Verletzungen decken.

In einem aktuellen Fall muss ein Elternpaar aus München insgesamt mehr als 3.500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zahlen, da sie den Namen ihres volljährigen Kindes nicht preisgegeben hatten, nachdem dieses ein Musikalbum in eine Tauschbörse hochgeladen hatte.

Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am Donnerstag.

Denn Eltern sei es grundsätzlich zumutbar, volljährige Kinder für illegale Nutzung von Tauschbörsen anzuschwärzen.

Eine Verpflichtung bestünde zwar nicht, jedoch stehen sie ebenfalls als Täter da.

Im Falle der Münchener habe das Kind alles zugegeben und es stünde den Eltern frei, sich durch Nennung des Namens zu entlasten.

Denn auch wenn über die IP-Adresse aufgedeckt werden kann, von welchem Internetanschluss die Urheberrechts-Verletzung begangen worden ist, sei damit aber noch nicht der Täter gefunden.

Abgemahnt wird immer der Anschlussinhaber.


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