Rathenow –  Der Mitarbeiter eines Geldinstitutes verständigte die Polizei darüber, dass er sich Sorgen um eine ältere Kundin mache, die sehr aufgelöst anrief und die mehrere tausend Euro angefragt habe, welche sie für Handwerkerarbeiten in bar brauche.

Er vermutete möglicherweise einen Betrugsfall. Die Polizei fuhr daraufhin zu dem Haus der Frau und traf vier Männer an, die dort am Dach, an der Fassade und an der Einfahrt Reinigungs- und Malerarbeiten vornahmen.

Einen schriftlichen Auftrag oder eine Gewerbeerlaubnis konnten die Männer jedoch nicht vorweisen. Den eingesetzten Beamten kam der verlangte und schon teilweise bezahlte Preis von mehreren zehntausend Euro für die Arbeiten erheblich außer Verhältnis zu den Leistungen vor.

Die ältere Hausbesitzerin erzählte den Beamten, dass die vier vorgeblichen Handwerker zuvor von Haus zu Haus gegangen sind und ihre Dienste angeboten haben. Ob die vereinbarten und bisher erbrachten Leistungen tatsächlich und fachmännisch ausgeführt wurden, konnte sie jedoch nicht einschätzen.

Sie gab gegenüber den Polizisten an, dass sie sich durch die vier Männer und deren plötzlicher immer höher ausgefallener Bargeldforderungen bedrängt fühlte. Die Polizisten teilten dies den Arbeitern mit und beendeten deshalb die Tätigkeiten im Namen der Hauseigentümerin.

Am heutigen Tag rief die Hauseigentümerin erneut die Polizei, weil die angeblichen Handwerker wieder auftauchten und weiteres Geld forderten. Die Polizisten stellten erneut die Personalien fest, verwiesen die vorgeblichen Handwerker auf den Zivilrechtsweg und erteilten Platzverweise an die Männer.

Diese hatten zwischenzeitlich jedoch schon dunkle Farbe an die gestern gestrichene Fassade gekippt, offensichtlich, um ihrer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung obliegt nun der Geschädigten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass bei anfänglich preiswert und nur mündlich angebotenen Handwerkerleistungen ein gewisses Maß an Misstrauen geboten ist. Nach dem Vorfall wurde eine Strafanzeige gegen die vier Männer wegen Verdacht des Wucher und des Betruges aufgenommen.


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