Die Verbraucherzentrale NRW berichtet über das Geschäft mit der Vorfreude sowie über die Tücken bei vorbestellten Spiele-Neuheiten!
Parallel zur Gamescom fixen Händler die Vorfreude der Spielfans an und locken mit der Vorab-Bestellung der Neuheiten am Markt. Denn Computer- und Videospiele können mittlerweile vor dem Verkaufsstart auf Datenträgern im Laden, per Online-Handel oder digital auf Plattformen wie Playstation Network, Xbox Live, Nintendo eShop, Steam oder Origin reserviert werden. Und Gamerinnen und Gamer setzen darauf, das begehrte Spiel – egal, ob mit oder ohne Anzahlung – am Erscheinungstag auf dem Display am Start zu haben. Nebenbei hoffen sie auch, Vorbesteller-Boni wie Beta-Zugänge oder Spiel-Gegenstände abstauben zu können, die oftmals limitierten „Day-One-Editions“ vorbehalten sind.
Doch oft ist es leider so, dass die später im Handel feilgebotenen Versionen bei der grafischen Gestaltung und den technischen Finessen hinter der Ankündigung der Spielemacher auf der Messe zurückbleiben und in der präsentierten Form nicht zu haben sind. „Wer heiß auf die neuen Games ist und diese blind bestellt, sollte die Konditionen des Deals zuvor genau prüfen, um Enttäuschungen zu vermeiden. Vor allem, wenn die Vorbestellung mit Kosten verbunden ist“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Im Zweifel sollten sich Gamer gedulden und die offizielle Veröffentlichung abwarten und sich ausgiebig im Netz bei Lets-Play-Streams, Online-Magazinen oder -Foren über den Standard der Spieleneuheiten informieren. Die Verbraucherzentrale unterstützt die Suche nach der optimalen Version mit folgenden Tipps:
Tipp 1: Skepsis vor Spielfreude angebracht
Tipp 2: Spielregeln bei Vorbestellungen
Tipp 3: Altersfreigabe bei Online-Bestellung beachten
Tipp 4: Widerruf des Kaufvertrags
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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