Fake oder nicht Fake, das ist hier die Frage. Wir erhielten Anfragen bezüglich einer Erneuerung in der Führerschein-Thematik. Ist mein Führerschein bald nicht mehr gültig?

Schon öfter wurde uns die Frage gestellt, ob es sich um einen Fake handelt, dass die EU den alten “Lappen” zu einer Plastikkarte im Scheckkartenformat umtauschen will.
Somit stellen sich User die Frage, ob der Führerschein also nicht mehr unbegrenzt gültig sei und sogar verfällt, wenn er vor 2013 ausgestellt worden ist.
Vorneweg:

Wer einen alten Führerschein besitzt, der sollte bis zum Jahr 2033 Zeit für den Umtausch auf das Scheckkartenformat haben. Der Bundesrat will jedoch das Verfallsdatum vorziehen.

Die Tatsache, dass sich der Führerschein zumindest im Design ändert, stimmt. Ebenso, dass er überhaupt umgetauscht werden soll.

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Es handelt sich also in erster Linie um KEINEN FAKE![/mk_info]

Wie immer steckt der Teufel aber im Detail. Denn niemand muss sich Sorgen machen, dass sein hart erarbeiteter Führerschein plötzlich nicht mehr gültig ist.

Führerschein gilt für 15 Jahre

Seit 2013 gilt der Führerschein “nur noch” für 15 Jahre, danach wird er aufgefrischt.

Dabei handelt es sich eher um eine Verlängerung.

Man kann das wie bei einem Personalausweis sehen: Man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern der Führerschein wird verlängert. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das dargestellte Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar sind. (Ganz ehrlich: jeder „Lappenbesitzer“ zeigt doch immer gerne mit großem Schmunzeln das Foto im eigenen Führerschein, gerade weil es hoffnungslos veraltet ist.)

Etwas komplizierter ist es bei den ganz alten „Lappen“, an denen viele Menschen durchaus hängen. Alle VOR 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Damit aber nun nicht die vielen Millionen Nostalgiefans alle 2033 zum Stichtag einen neuen Führerschein haben müssen, gibt es eine Empfehlung des Verkehrsausschusses an den Bundesrat (hier).
Hierbei geht es um einen Stufenplan, um die Behörden nicht zum Kollabieren zu bringen. Ebenso ist zu lesen, dass Personen, deren Führerschein VOR 1953 ausgestellt wurde, davon per se ausgenommen sind:

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.

Die geplanten Regelungen zum „vorgezogenen Führerscheinumtausch“ seien notwendig, um die Behörden zu entlasten. Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen könnten.
Der Umstieg auf die Karte (den neuen Führerschein) erfordert keine neue Fahrprüfung oder einen Gesundheitstest, also kann man tief durchatmen. Alles andere ist Panikmacherei.
Die Polizei wird erleichtert sein, sobald alle Führerscheine dieselbe Form und denselben Inhalt an denselben Stellen enthalten, denn bisher müssen die Polizisten hunderte Plastikkarten und Papierscheine unterscheiden können.

Thema Staffelung vorerst vom Tisch

Bei älteren Führerscheinen war bisher immer eine Staffelung der Umtauschfrist im Gespräch, die jedoch bisher noch nicht offiziell durchgesetzt wurde. Insofern gilt (aktuelles Datum 05.12.2018) für alle Scheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, dass diese bis zum Stichtag 18. Januar 2033 umgetauscht werden müssen.


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