Die Anzeige bezieht sich auf den Fall der unrechtmäßig abfotografierten Namensliste einer Schulklasse, die in sozialen Netzwerken geteilt wurde und noch immer geteilt wird, um damit rassistische Hetze zu betreiben.

Worum es geht:
Ende September berichteten wir bereits von der Klassenliste der Grundschulklasse G1C der Dammgrundschule Heilbronn.
Auf dieser Liste stehen 23 Namen von Schülerinnen und Schülern, die weder verpixelt noch in einem vertretbaren Kontext auf Facebook und WhatsApp verwendet wurden.
Denn der ausschlaggebende Grund für die Teilungen ist, dass augenscheinlich vielfach “nicht typisch deutsche” Namen auf dieser Liste vorkommen.
Die Liste stammt aus dem aktuellen Schuljahr und hing in der Dammgrundschule  kurzzeitig aus. In dieser kurzen Zeit wurde sie fotografiert und versendet. Die Liste diente als Information für die neuen Eltern am ersten Elternabend der Klasse. Als den Verantwortlichen der Schule bekannt wurde, wofür die Liste missbraucht wird, wurde die Klassenliste direkt entfernt sowie auch die Polizei eingeschaltet, wie man uns telefonisch mitteilte.

Wichtiger Hinweis:
Das Teilen dieser Klassenliste hat strafrechtliche Konsequenzen.


 

Verstoß gegen Datenschutzgesetz

MIMIKAMA

Rechtsanwalt Jun von JunIT | Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht mahnt hier zur Vorsicht: Ich rate davon ab dieses Foto zu verteilen, da es sich um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht handelt. Das ist zwar keine allgemeine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, wohl aber nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Es ist daher empfehlenswert, dieses Foto am besten NICHT zu teilen, da man sich durchaus nach dem Bundesdatenschutzgesetz strafbar machen könnte.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat vorliegen. Letzteres erfordert eine Schädigungsabsicht.
 

Anzeige durch Schulleitung

Laut SWR aktuell und Heilbronner Stimme wird die Schulleitung der Heilbronner Dammgrundschule Strafanzeige gegen unbekannt stellen, wegen des Auftauchens der Klassenliste auf Facebook und im Internet.
Polizeisprecher Frank Belz der Heilbronner Polizei teilte mit, dass eine Spur möglicherweise zu einem österreichischen Seitenbetreiber führt.

Ergebnis:

Sollte man auf Facebook dieser Klassenliste begegnen, NICHT weiterteilen, denn dies stellt einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar.
Es soll niemandem verboten sein, über den Migrantenanteil deutscher Schulen zu diskutieren, doch respektlos Fremdenhass auf Kosten von Kindern auszuleben, steht nicht zur Debatte.

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