Es ist ja schon schlimm genug, dass sich viele Menschen mit der kommenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verunsichert fühlen.

Die Situation wird jedoch noch schlimmer, wenn Betrüger diese Unsicherheit ausnutzen und gefälschte E-Mails konstruieren, in denen zum Datenabgleich, bzw. zu einer Verifikation aufgerufen wird. Dummerweise landet man dann bei diesen angeblichen Verifikationen auf betrügerische Webseiten, die den ahnungslosen und verunsicherten Kunden sensible Daten entlocken. Ein Beispielfall: Barclaycard!

Infolge einer Änderung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind wir gesetzlich dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Identität unserer Kunden zu überprüfen. Bitte beachten Sie während des Überprüfungsprozesses auf die Korrektheit ihrer Angaben. Sollten wir Abweichungen feststellen, ist es uns gesetzlich vorgeschrieben ihr Konto bis zur eindeutigen Klärung Ihrer Identität zu deaktivieren.

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Klingt doch alles plausibel, oder? So auf den ersten Blick kann man nicht genau erkennen, ob das ernst gemeint ist oder ein Betrug. Optisch wirkt diese E-Mail erst mal überzeugend, grobe Patzer in der Rechtschreibung und im Satzbau sind so schnell auch nicht zu erkennen, jedoch finden sich in Phishingmails glücklicherweise immer ein oder zwei Kommafehler, sowie im dritten Absatz des kurzen Textes dann auch der erhoffte Wortfehler.

Die Phishingwebseite

Es ist also klar: Diese E-Mail ist trotz plausibel klingendem Argument eine Fälschung. Folgt man der Anweisung, landet man auf einer Webseite, die dem Webauftritt von Barclaycard nachempfunden ist. Kleine Anmerkung: Diese gefälschte Webseite verleiht sich selbst eine Pseudoseriösität, indem sie auf gefälschte E-Mails hinweist.

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Gibt man sich nun dem vermeintlichen Login hin, wartet ein ausführlicher Fragebogen auf der Folgeseite. Hier geht es um persönliche Daten, aber auch um sensible Bankdaten. Wir warnen davor, an dieser Stelle wahrheitsgemäße Angaben zu machen!

Schritt für Schritt: So gehst Du vor, wenn Du Opfer einer Phishing-Attacke wurdest!

Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!

Bei aller Vorsicht kann es dann und wann natürlich trotzdem vorkommen, dass man Opfer einer Phishing-Attacke wurde und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgegeben hat. Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln! Damit Du im Fall der Fälle tatsächlich weißt, wie im Ernstfall vorzugehen ist, folgt hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.

2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.

3. Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.

4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.

5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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