Eine Abmahnung ist keine Strafanzeige oder gerichtliche Verfügung und schon gar kein Gerichtsurteil!
Eine Abmahnung ist keine Strafanzeige oder gerichtliche Verfügung und schon gar kein Gerichtsurteil!

Juristisches verständlich gemacht!

Immer wieder berichten wir über diverse Abmahnungen. Aber was ist eigentlich eine Abmahnung? Abmahnung ist die juristische Form dafür, jemanden dazu aufzufordern, etwas zu unterlassen. Der Sinn ist, Angelegenheiten bzw. Streitigkeiten zu klären, ohne dass die Sache vor Gericht kommen muss.

Für gewöhnlich geht es darum, dass etwas als Rechtsverletzung betrachtet und beanstandet wird. Der Abgemahnte soll genau das nicht wieder tun. Deshalb enthalten Abmahnungen in der Regel auch „Unterlassungserklärungen“, die der Abgemahnte abgeben soll, damit sich die Sache dann erledigt hat – er soll also schriftlich sinngemäß erklären: „Ich tu das nie wieder“.

Üblicherweise steht in der Unterlassungserklärung auch eine so genannte Vertragsstrafe. Diese sieht vor, dass der Abgemahnte eine Geldstrafe zahlen muss für den Fall, dass er das beanstandete Verhalten doch wiederholt und somit gegen die Unterlassungserklärung verstößt.

Und weil das bisweilen schon mal verwechselt wird: Eine Abmahnung ist keine Strafanzeige oder gerichtliche Verfügung und schon gar kein Gerichtsurteil!

Vielen Dank an die Kollegen von Checked4you, für diesen interessanten und wichtigen Inhalt.


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