Festnahme im Falle von schwerem Missbrauch


Autor: Kathrin Helmreich
Datum: 24. September 2018

Festnahme im Falle von schwerem Missbrauch
Festnahme im Falle von schwerem Missbrauch

Festnahme eines des schweren sexuellen Missbrauchs und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften dringend Tatverdächtigen

Wie die Polizei Cloppenburg / Vechta berichtet, haben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt am 20.09.2018 in einem gemeinsam mit der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta geführten Ermittlungsverfahren einen 43-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Cloppenburg festgenommen, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften dringend verdächtig ist.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen wird seit Mai 2018 geführt. Der Identifizierung des Tatverdächtigen gingen Ermittlungen im sogenannten Darknet voraus.

Im Einzelnen wird dem Tatverdächtigen vorgeworfen, im Jahr 2014 ein etwa 9 bis 10 Jahre altes Kind in mindestens 15 Fällen – teilweise schwer – sexuell missbraucht zu haben sowie von den Missbrauchshandlungen Bild- und Videoaufnahmen hergestellt zu haben.

Die hergestellten kinderpornographischen Bild- und Videoaufnahmen soll der Tatverdächtige auf kinderpornographischen Plattformen im sogenannten Darknet anderen Mitgliedern der kinderpornographischen Szene zur Verfügung gestellt haben.

Dem Tatverdächtigen wird zudem vorgeworfen, kinderpornographische Bild- und Videodateien besessen zu haben.

Anlässlich der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten am 20.09.2018 konnten umfangreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger sichergestellt werden. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und am 21.09.2018 dem Haftrichter am Amtsgericht Cloppenburg vorgeführt, der ihm den Haftbefehl des Amtsgerichts Gießen verkündete. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei der niedersächsischen Polizei für die hervorragende Zusammenarbeit.

Für Rückfragen steht die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Oberstaatsanwalt Ungefug, unter der Telefonnummer 06913672253 zur Verfügung.

Artikelbild: Shutterstock, Inc.
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