Seit über drei Jahren kursiert diese Behauptung bereits auf mehreren sozialen Netzwerken. Und immer noch ist sie absolut falsch!

Um diese Behauptung geht es konkret:

Screenshot mimikama.org
Screenshot mimikama.org

„Nicht zu glauben, o d e r ?

Wird in Österreich von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt, so hat automatisch der  Ehemann das Recht, mit auf Kur zu gehen*** ! (Aufgrund ihres Glaubens, dürfen Muslime nicht ohne Begleitung ihres Gatten kuren …..) *** Nichts dagegen, wenn er es selbst bezahlt, nur müssen sie das eben nicht ! (Dafür wird uns dann die Kur abgelehnt und bei den Muslimen werden es immer mehr.) *********** Dies ist keine “Ausländerhetze”, sondern nur ein weiteres Sittenbild, wie es  in Österreich abläuft !“

Was sagt den die OÖGKK dazu?

Die OÖGKK ist die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse. Als Solche müsste sie darüber ja Bescheid wissen. Undas tut sie auch und wehrte sich 2017 auf ihrer damaligen Facebook-Seite gegen jene Behauptung, biete auch an, dass man sich direkt an sie wenden kann.

Screenshot Facebook
Screenshot Facebook

„Derzeit werden in den sozialen Medien Nachrichten verbreitet, wonach die Krankenkassen bei einem Kuraufenthalt Begleitpersonen für Musliminnen finanzieren. Diese Behauptung ist frei erfunden!
Die #OÖGKK handelt auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen. Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt – weder aufgrund von Alter, Herkunft, Religion oder Geschlecht.
Wenn Sie ein solches oder ein ähnliches Gerücht erreicht, dann kontaktieren Sie uns bitte unter 05 78 07 – 0 oder [email protected]. Wir bemühen uns um Aufklärung!
Bitte helfen Sie uns, diese Information zu verbreiten und teilen Sie diesen Beitrag – danke!“

Stimmt es denn, was die OÖGKK argumentiert?

Fangen wir mal bei der Definition von Kuren an. Jene werden im Gesetz als „Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“ bezeichnet. Darauf gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch, müssen also nicht gewährt werden, sondern können gewährt werden, siehe § 155 ASVG: „Die Krankenversicherungsträger können unter Berücksichtigung des Fortschrittes der medizinischen Wissenschaft sowie unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit gewähren.

In Anbetracht der Tatsache, dass seit über einem Jahrzehnt von den meisten Gebietskrankenkassen die Reisekosten zu einem Kuraufenthalt überhaupt nicht mehr übernommen werden, ist diese Behauptung schon falsch.

Aber es geht noch weiter, schließlich geht es ja um den muslimischen Ehemann als Begleitperson, und da sind die Regelungen noch strenger: DIe Kosten für eine Begleitperson werden nur erstattet, wenn diese aus medizinischen Gründen mitreist, also wenn die Person, welche einen Kuraufenthalt beantragt, eine ständige Begleitperson aus medizinischen Gründen braucht, also einen Pfleger oder Betreuer. Von der Kostenerstattung für eine Begleitperson aus religiösen Gründen ist nirgendwo die Rede.

Und selbst, wenn ein muslimischer Ehemann glaubhaft versichert, dass er aus medizinischen Gründen mitmüsste? Dann wäre dies ebenfalls unwahrscheinlich, da Kurbetriebe auf eventuell nötige ständige Betreuung eingerichtet sind.

Und was ist mit der Passage im Koran?

Die Seite „Stoppt die Rechten“ hat diesbezüglich direkt bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft angefragt. Sie bekamen die lapidare Antwort: „So ein Blödsinn!“.
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass bisher weder Versicherte noch Versicherungen je eine Anfrage stellten oder bekamen, die sich um die Mitnahme des Ehemannes als Begleitpersonen aus religiösen Gründen dreht. Es gibt zwar im Koran eine Passage, die, wörtlich übersetzt, besagt, dass die Frau nicht das Haus ohne Begleitung des Mannes das Haus verlassen dürfe. Eine Interpretation jener Passage für Kuren ist aber weder der Islamischen Glaubensgemeinschaft noch den Versicherungen bekannt.

Fazit

Bei dem verbreiteten Text handelt es sich um eine frei erfundene Behauptung, die mit der Praxis rein gar nichts zu tun hat. Krankenkassen zieren sich aufgrund der angespannten Finanzen ohnehin, Kuren zu finanzieren. Durch den Text wird suggeriert, dass eine bestimmte religiöse Gruppe, eben Muslime, bevorzugt werden würden, was schlichtweg falsch ist.

Somit ist jener Text genau das, was er behauptet, nicht zu sein: Ausländerhetze.

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