Betreiber von Abo-Fallen stehen nun endlich auch höchstrichterlich als Betrüger fest. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil vom 05.03.2014 (Az.: 2 StR 616/12) die Verurteilung von Betreibern von sog. Abo-Fallen im Internet wegen (versuchten) Betruges bestätigt. Die Angeklagten wurden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Angeklagten betrieben verschiedene kostenpflichtige Internetseiten, die jeweils ein nahezu identisches Erscheinungsbild aufwiesen, unter anderem einen sogenannten Routenplaner. Auf Grund der von den Angeklagten gezielt mit dieser Absicht vorgenommenen Gestaltung der Seite war für flüchtige Leser nur schwer erkennbar, dass es sich dabei um ein kostenpflichtiges Angebot handelte.
Die Bestätigung der Schaltfläche „Route berechnen“ führte zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, das dem Nutzer zum Preis von knapp 60 € eine dreimonatige Zugangsmöglichkeit zu dem Routenplaner gewährte. Nach Ablauf der Widerrufrist erhielten die Nutzer zunächst eine Zahlungsaufforderung; einige Nutzer erhielten zudem Schreiben von Rechtsanwälten, in denen ihnen für den Fall, dass sie nicht zahlten, mit einem Eintrag bei der „SCHUFA“ gedroht wurde.
Foto: mimikama / sxc.hu
Verschleierung der Kostenpflicht ist die Betrugshandlung
Der BGH hat nun ausgeführt, dass „durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert wurde. Dies stellt eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB dar.“ Das Gericht führte weiter aus, dass die Erkennbarkeit der Täuschung bei sorgfältiger Lektüre die Strafbarkeit nicht ausschließe. Die Handlung sei gerade im Hinblick darauf unternommen worden, die bei einem Teil der Benutzer vorhandene Unerfahrenheit oder Unaufmerksamkeit auszunutzen. Auch die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken schränke die Strafbarkeit nicht ein.
Fazit: Warnung an alle Abzocker im Internet
Mit dem Grundsatzurteil stellt sich der BGH deutlich auf die Seite der Verbraucher und dürfte vielen Opfern von Abo-Fallen zumindest ein wenig Genugtuung verschaffen. Das ergangene Urteil ist ebenso eine deutliche Warnung an alle Abzocker im Internet, die bislang durch solche Seiten und der Angst und Unwissenheit der Verbraucher eine Menge Geld verdienten. Nahezu alle angebotenen Dienstleistungen sind im Internet ohnehin kostenlos erhältlich. Es bleibt zu hoffen, dass diese zwielichtige Geschäftspraxis nun endgültig der Vergangenheit angehört. In Zukunft sind die Staatsanwaltschaften daran gehalten, strafbare Handlungen dieser Art streng zu verfolgen.
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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