Das dürfte dann jetzt schnell gegangen sein: die erste Phishingmail ist aufgetaucht, in der Betrüger „Apple Pay“ als Argument einsetzen.

Apple Pay ist neu am Markt und das nutzen Betrüger aus, indem sie plausibel klingende Pflichtvorgänge erfinden, die sich auf Apple Pay beziehen.

In dem nun aufgetauchten Fall wird in der Phishingmail damit argumentiert, dass aufgrund des Starts von Apple Pay die Sicherheitssysteme der Bank auf den neuesten Stand gebracht wurden und man zur Aktivierung dieses neuen Standards lediglich noch die eigenen Daten abgleichen müsse.

Das ist dann natürlich eine typische Phishingfalle.

Was ist eigentlich Phishing?

Der Begriff ‚Phishing‘ ist dem Englischen ‚Fishing‘ entlehnt – und beschreibt eine Tätigkeit, die Internetkriminelle ausüben. Sie fischen nämlich Daten von Nutzern ab. Phishing funktioniert auf unterschiedliche Arten. Gefälschte Webseiten, E-Mails die von einer bekannten Person oder einem Institut, etwa der Bank, zu kommen scheinen und SMS können für einen Phishingangriff genutzt werden. Betrüger versuchen, die Original Webpräsenz, die Anschreiben eines Freundes oder eines Instituts, oder besagte SMS dem Original möglichst ähnlich aussehen zu lassen.

Diese gefälschten Seiten und Dokumente werden dann verteilt, und Kriminelle erhoffen sich, dass Nutzer sich mit ihren Originaldaten über diese gefälschten Seiten anmelden, und sie dadurch diese Informationen abgreifen können.

Da das Verfahren, willkürlich ausgewählte Menschen in dieser Masse anzuschreiben relativ ineffizient ist, ist eine Tendenz dahingehend zu verzeichnen, dass die gefälschten Schreiben zunehmend personalisiert werden, oder wie in diesem Falle mit inhaltlichen Argumenten kommen, die den Empfängern nicht so sehr vertraut sind.

Ähnliches haben wir seinerzeit beobachten können, als die DSGVO eingeführt wurde (siehe hier).

Also Vorsicht: Keine wahrheitsgemäßen Angaben auf dieser gefälschten Seite machen!

Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen:

Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!

Bei aller Vorsicht kann man natürlich trotzdem zum Opfer einer Phishing-Attacke werden und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgeben.

Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln!

Damit Du im Ernstfall weißt, wie Du vorgehen kannst, folgt hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist für solche Fälle rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar. Schildere Deinen Fall, und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Wenn ja,  gehe unverzüglich zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere sofort, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte das der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus, bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall, und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Beträge (beispielsweise beim Onlinebanking) von den Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

 

Artikelvorschau von Primakov / Shutterstock.com

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