Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig!

Datenschutz kontra Wettbewerbsrecht? Das Bundeskartellamt hat am 26.08.2019 am Oberlandesgericht Düsseldorf eine Schlappe gegen Facebook erlitten. Jahrelang hat Facebook sein Marktrecht genutzt um Daten zu sammeln und zu zu bündeln. Dabei nutzte Facebook unter anderem auch Daten der Tochterunternehmen Instagram und Whatsapp.

Das Bundeskartellamt hatte Facebook nach dreijähriger Prüfung Beschränkungen bei der Verarbeitung der Daten auferlegt. Facebook legte Beschwerde gegen die Beschränkungen ein und bekam vor dem OLG Düsseldorf mit einer aufschiebenden Wirkung Recht.

Begründung:

„Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.“

Facebook kann also erstmal wie gehabt weitermachen und muss die Beanstandungen des Bundeskartellamtes nicht umsetzen. Allerdings kann die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung mit der vom 1. Kartellsenat zugelassenen Rechtsbeschwerde angefochten werden. Darüber hat dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Autorin: Kirsten Suckert
Quelle: Bundeskartellamt 

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