Achtung vor Betrug mit Fake-Mietwohnungen!

Achtung: Betrug mit Fake-Mietwohnungen! Mimikama warnt vor unseriösen Angeboten auf Immobilien-Plattformen. Prüfen Sie vor der Mietanfrage sorgfältig

→Wie funktionieren betrügerische Anrufe im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Telefonbetrug.

Eine perfide Betrugsmethode findet sich leider immer wieder auf öffentlichen Immobilien-Plattformen: Mietwohnungen, die gar nicht zu vermieten sind.

Dabei nutzen die Betrüger die Möglichkeit, Wohnungen auf Zeit zu mieten, beispielsweise über Airbnb, und machen Fotos der Wohnung, die sie dann für Anzeigen nutzen. Ein weiteres Mal wird die Wohnung dann gemietet, wenn potentielle Interessenten die Wohnung besichtigen möchten.
Über einen aktuellen Fall berichtet rbb24:

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

https://www.facebook.com/rbb24.de/videos/384416118908727/

So lassen sich Betrüger schnell entlarven

Mietinteressenten sollten grundsätzlich prüfen, ob es den angeblichen Makler, den Vormieter oder den genannten Eigentümer auch tatsächlich gibt. Ein Anruf oder eine schnelle Suche bei Google lässt Rückschlüsse auf die Seriosität der involvierten Personen zu. Zudem sollten auf keinen Fall diverse Forderungen beglichen werden, bevor ein gültiger Mietvertrag zustande gekommen ist. Sollten irgendwelche spezifischen Unsicherheiten bestehen, so kann ein kurzes Gespräch mit den potenziellen Nachbarn ebenfalls sehr aufschlussreich sein. Diese wissen in der Regel Bescheid darüber, wem eine Wohnung gehört und ob diese tatsächlich vermietet werden soll. Generell gilt:

Möchten sich angebliche Makler oder Vermieter nicht persönlich mit den Interessenten treffen oder lassen Interessenten nicht in die Wohnung, dann ist das ein deutliches Alarmzeichen!

Betrüger anzuzeigen ist wichtig

Wer einmal einem Betrüger auf dem Wohnungsmarkt auf den Leim gegangen ist, der muss sich hierfür nicht schämen. Es ist keinesfalls zielführend, wenn über den Vorfall schamvoll geschwiegen wird. Stattdessen sollten sich Opfer sofort an die Polizei wenden und die Betrüger anzeigen. Das gilt auch bei einem bloßen Betrugsversuch.

Artikelverweis: Vorsicht bei Wohnungen aus dem Internet!


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