Schnell geklickt – schon gekauft. Damit könnte es bald vorbei sein. Denn ab Mitte September gelten neue Sicherheitsregeln für das Shoppen im Internet.

Gemäß der neuen Zwei-Faktoren-Authentifizierung muss der Kunde ab dem 14. September zusätzlich ein weiteres Sicherheitsmerkmal angeben.

Das heißt: Fleißige Online-Einkäufer müssen nicht nur die Daten ihrer Kreditkarte angeben, sondern sich noch durch eine von vier weiteren Möglichkeiten identifizieren:

  1. TAN
  2.  Passwort
  3. per Smartphone übermittelter Fingerabdruck
  4. Gesichtserkennung

Die alten TAN-Listen auf Papier, die von einigen Banken noch verwendet werden, funktionieren nicht mehr. Welche Sicherheitsmerkmale zum Einsatz kommen, legen die einzelnen Banken fest, die die Kreditkarten ausgeben. Bei Beträgen unter 30 Euro können die Geldhäuser auf die zusätzliche Abfrage verzichten.

Außerdem können sie ihren Kunden einräumen, bestimmte Shops als „sicher“ zu markieren, auch dann entfällt der zweite Sicherheits-Faktor.

Artikelbild: Shutterstock / Von Rawpixel.com

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)