Im Jahre 2019 verbreitet sich eine Weisung für das Fahrpersonal auf Facebook, in der steht, dass Asylbewerber mit bestimmten Unterlagen eine kostenlose Fahrtberechtigung haben.
In einer Pressemitteilung nahm der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) Stellung zu den in diversen Kreisen behaupteten Vorwürfen, dass Asylbewerber nun grundsätzlich kostenlos fahren dürfen. Dem ist aber nicht so!
Zudem gilt diese Fahrberechtigung nicht etwa im gesamten Gebiet des VRN, sondern nur für Asylbewerber mit Unterbringung im Stadtgebiet Mannheim, Stadtgebiet Heidelberg und Schwetzingen.
Auch fehlte in der verbreiteten Weisung für das Fahrpersonal die Angaben zum Gültigkeitsraum in den Tarifwaben im VRN.
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Es handelt sich um diese Weisung für das Fahrpersonal über die Fahrtberechtigung für Asylbewerber vom BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH:
Auf der Weisung Nr. 357 / 2019 steht:
„Ab sofort dürfen Flüchtlinge/Asylbewerber gegen Vorlage folgender Nachweise:
– Laufzettel/ehemals BüMA (siehe Bild 1)
– Ankunftsnachweis (siehe Bild 2)
– Aufenthaltgestattungsausweis (siehe Bild 3)
– Bescheinigung über eine Notwohnung (siehe Bild 4 und 5)
– Duldungsnachweis (siehe Bild 6)
die Verkehrsmittel des VRN kostenlos benutzen.“
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Das Schreiben ist echt, die Schlussfolgerungen sind falsch!
Nach telefonischer Rücksprache mit einer Sachbearbeiterin konnte uns bestätigt werden, dass das Schreiben echt ist.
Allerdings wurde dieses Schreiben noch am selben Tag durch eine korrigierte Version ersetzt. Da es sich um ein internes Schreiben handelt, ist daraus auch nicht ersichtlich, wie die Fahrten finanziert werden, worüber der VRN aber in der Pressemitteilung aufklärt.
Siehe auch den Artikel der Rhein-Neckar Zeitung: Warum Flüchtlinge nicht „kostenlos“ Bus fahren dürfen
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