Mit einem Intim-Video ist ein junger Mann aus dem nördlichen Landkreis erpresst worden. Das Video hatte der 18-Jährige über eine App auf seinem Smartphone auf einer Chat-Plattform – mutmaßlich – an eine Frau geschickt.

Mit Intim-Video erpresst: Wie der junge Mann der Polizei berichtete, hatte er die „Chat-Partnerin“ zuvor in einem Gruppen-Chat kennengelernt und dann privat weiter mit „ihr“ geschrieben. Man habe neben Text-Nachrichten auch Bilder ausgetauscht, bis er „ihr“ schließlich das Video schickte, in dem er sich entblößt. Danach forderte die unbekannte „Chat-Partnerin“ von dem 18-Jährigen, Geld via PayPal zu überweisen, ansonsten würde sie das Video online stellen und für jeden sichtbar machen.

Der junge Mann entschied sich dazu, nicht auf die Erpressung einzugehen, sondern die Polizei einzuschalten. Die Ermittlungen nach der Erpresserin laufen…

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Das Phänomen solcher Erpressungen mit intimen Aufnahmen ist seit längerem bekannt und nennt sich „Sextortion“ – zusammengesetzt aus den Wörtern „Sex“ und „Extortion“ (Erpressung). Die Experten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) informieren darüber auf ihrer Internet-Seite www.polizei-beratung.de ausführlich unter Sextortion – vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung

Der beste Schutz davor ist: Schicken Sie niemals Personen, die Sie nicht gut genug kennen, Fotos oder Videos von sich mit intimen Aufnahmen. Und lassen Sie sich bei Online-Chats auch nicht dazu überreden, sich vor ihrer Webcam auszuziehen. Nicht selten nutzen Täter diese Momente, um eigene Aufzeichnungen zu fertigen und ihre Opfer später damit zu erpressen.

Und wenn Sie doch auf solche Betrüger hereingefallen sind und bereits erpresst werden: Überweisen Sie kein Geld, sondern melden Sie sich bei der Polizei!

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Artikelbild; Shutterstock / Von Elnur

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