Angeblich habe der Landkreis angeordnet, aufgrund von gesundheitsschädlichen Auswirkungen das Tragen von Masken zu verbieten.
Nun kursiert im Internet ein Foto von einem Aushang, der am Eingang eines Fitness-Centers auf Usedom angebracht ist und über das Maskenverbot informiert.
Striktes Masken-Verbot
Der Aushang am Eingang des Fitness-Centers enthält folgende Information:
„Durch die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Tragens einer Mund-Nasen-Maske besteht in dieser Einrichtung striktes Maskenverbot“
Das Fitness-Center auf Usedom hat hierzu einen Beitrag auf Facebook veröffentlicht.
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Das Fitness-Studio beruft sich bei dieser Information auf ein Schreiben der COVID-19 Koordinierungsstelle Greifswald.
Vorgaben im Landkreis
Die dpa hat bei der Pressestelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald nachgefragt. Mit dem Ergebnis, dass es keine solche Anordnung in Bezug auf Maskenverbot in Fitness-Studios gebe. Vielmehr gilt hier für Mitarbeiter in Fitness-Centern Maskenpflicht.
Auch der Hinweis auf gesundheitsschädigende Auswirkungen stammt nicht von der Koordinierungsstelle, hier gab es zu keiner Zeit eine Warnung in Bezug auf das Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
Auflagen für Fitness-Studios
Je nach Bundesland gelten unterschiedlich Auflagen in Bezug auf Corona-Maßnahmen. So müssen Mitarbeiter, die im Kundenkontakt stehen, einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn nicht eine andere Schutzvorrichtung angebracht ist oder ausreichend Abstand gehalten werden kann.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt für Kunden in Fitness-Studios keine Maskenpflicht. Mitarbeiter jedoch müssen hier Masken tragen. Den Kunden bleibt dies also selbst überlassen, es gibt allerdings kein Maskenverbot.
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Quelle: dpa
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