Ja, die Bundestagskantine ist geöffnet – Und alle anderen Kantinen auch!

Entdecke die Wahrheit hinter dem Sharepic zur Bundestagskantine. Mimikama klärt auf, warum Kantinen geöffnet sind und Restaurants geschlossen bleiben

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Skandal: Alle Restaurants geschlossen, aber die Kantine des Bundestags ist geöffnet? Nein, das ist nichts Besonderes.

Auf einem Sharepic wird sich empört: Alle Restaurants geschlossen, doch die Bundestagskantine ist weiterhin geöffnet. Da bekommen wohl Politiker wortwörtlich eine Extrawurst gebraten… oder?

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Die Bundestagskabine ist geöffnet
Die Bundestagskabine ist geöffnet

„Bundestagskantine offen
Restaurants geschlossen
Glück gehabt. Das Virus hat kein Interesse
an Abgeordneten. Na dann, guten Appetit.“

Das Sharepic suggeriert eine Ungleichheit zwischen Politikern und dem „normalen Volk“.

Überraschung: ALLE Kantinen haben geöffnet!

Seit dem 2. November gelten in Deutschland zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die voraussichtlich bis Ende November gelten werden. Die Maßnahmen im Detail findet man auf den Seiten der Bundesregierung (siehe HIER).

Tatsächlich bleiben Restaurant, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen für diese Zeit geschlossen. Aber….

Kantinen bleiben offen
Kantinen bleiben offen, Quelle: Bundesregierung

„Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause, sowie der Betrieb von Kantinen.“

Die Bundestagskantine stellt also keine Ausnahme dar, sie bleibt, wie alle anderen Kantinen deutschlandweit, geöffnet.

Natürlich müssen dort aber auch die anderen Regelungen eingehalten werden, wie sie in der Berliner Verordnung (siehe HIER) festgelegt sind:

„Kantinen ist der Betrieb gestattet. Sofern sich Gäste nicht an ihrem Sitzplatz aufhalten, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Verzehr von Speisen und Getränken muss an Tischen oder sitzend an Theke oder Tresen stattfinden. Die Bestuhlung muss grundsätzlich derart gestaltet sein, dass zwischen haushaltsfremden Personen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Der Aufenthalt in diesem Abstandsbereich ist nicht gestattet. Weiterhin muss die Besucherzahl so reguliert werden, dass die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften gewährleistet ist. Zwei Personen dürfen mit einem geringeren Abstand zueinander an einem Tisch sitzen, auch wenn sie unterschiedlichen Haushalten angehören.“

Fazit

Das Sharepic ist irreführend, da nicht nur die Bundestagskantine, sondern alle Kantinen geöffnet sein dürfen.

Artikelbild: Shutterstock / Von Altrendo Images


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