Artikelbild: Shutterstock / Von Burdun Iliya
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Bislang wurden bei Facebook Messenger-Inhalte auch verdachtsunabhängig nach Hinweisen auf Kinderpornographie und Cybergrooming durchsucht. Dies soll nun vorerst nicht mehr geschehen.

Anders als bei verschlüsselten Messenger-Diensten, wie WhatsApp war es bei Facebook bisher möglich, Inhalts-, Verbindungs- oder Standortdaten zu verarbeiten, um dadurch unter anderem kinderpornografische Inhalte ausfindig zu machen. Auch das Nachvollziehen von Cybergrooming, die gezielte Kontaktaufnahme zu Kindern über Messenger-Chats war dadurch möglich. Aufgrund des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, der seit dem 21. Dezember greift, wird Facebook derlei Daten vorerst nicht weiterverarbeiten.

Ausnahmen möglich

Bereits vor dem Gültigwerden des Kodex war es fraglich, ob die verdachtsunabhängigen Kontrollen von Messenger-Chats durch Diensteanbieter mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar sind.  Im Grunde ist der europäische Kodex für elektronische Kommunikation nun als eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der E-Privacy-Richtlinie von 2002 zu sehen, die damit auch „nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste“ umfasst.

Facebook möchte sich zur „Sicherheit unserer Gemeinde“ allerdings für eine Änderung einsetzen, die es dem sozialen Netzwerk erlaubt, ihr Vorgehen „zur Identifizierung dieser Art von Material wieder aufzunehmen“. Es besteht nun die Möglichkeit, dass die Kommission Facebook und Co. mit Hilfe einer Eilverordnung eine Ausnahme von bestimmten Bestimmungen der E-Privacy-Richtlinien ermöglicht. Zwar sei das EU-Parlament generell bereit, diese Initiative zu unterstützen, fordere jedoch umfangreiche Korrekturen, um eine Einigung herbeizuführen.

Google und Microsoft prüfen weiter

Im Gegensatz zu Facebook bleiben Google und Microsoft derzeit trotz der massiven Rechtsunsicherheit dabei, Nachrichten, die etwa über Outlook, LinkedIn oder Gmail versandt werden, auf Missbrauchsdarstellungen zu prüfen. Sie verweisen hierzu auf einen Entwurf für einen Digital Services Act, der Mitte Dezember in Brüssel veröffentlicht wurde und als Rahmenwerk dienen soll, um „freiwillige Bemühungen zur Erkennung und Entfernung illegaler und Schädlicher Inhalte zu fördern“.

Chat-Kontrollen in der Kritik

Patrick Breyer, EU-Abgeordneter und Piratenpartei-Mitglied, befürwortet das Aussetzen Facebooks der Chat-Kontrollen. Diese seien umstrittene und fehleranfällige „Verdächtigungsmaschinen“, die „unbegründete Strafanzeigen“ verursachen könnten. Angaben der Schweizer Bundespolizei identifizierten rund 90 Prozent einschlägiger Verdachtsmeldungen als unbegründet, da diese beispielsweise Strandfotos aus dem Urlaub zeigten, so Breyer. Weiter merkte der Jurist an, dass mit der dadurch entstehenden Entlastung der Polizei die Kapazitäten für „die verstärkte Verfolgung organisierten Kindesmissbrauchs“ geschaffen würde.

Auch Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, sieht eine Ausnahmeregelung für Facebook und Co. von der E-Privacy-Richtlinie kritisch. Diese führe zu einer flächendeckenden und anlasslosen Überwachung von digitalen Kommunikationskanälen, sei dabei jedoch weder zielführend noch erforderlich für ein Vorgehen gegen die Verbreitung von Online-Kindesmissbrauch. Hierzu brauche es konkretere Maßnahmen fernab von Kontrollen privater Dienstleister.

Quelle:
Heise / E-Privacy: Facebook setzt flächendeckende Scans auf Kindesmissbrauch aus
Gastautorin: Annika Hommer von “Irgendwas Mit Schreiben
Artikelbild: Shutterstock / Von Burdun Iliya

 


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