Facebook (Artikelbild: omerfarukguler / Shutterstock)
Facebook (Artikelbild: omerfarukguler / Shutterstock)

Das unabhängige Aufsichtsgremium von Facebook entschied zum ersten Mal über verschiedene Sperrungen von Inhalten durch das Soziale Netzwerk. Das Ergebnis: Vier von fünf Sperren wurden rückgängig gemacht.

Ein Beispiel aus der Praxis: Einer der geprüften Fälle betraf einen Nutzer, der ein angebliches Zitat des Propagandaministers des Dritten Reiches, Joseph Goebbels, in Kontext zur Regentschaft Donald Trumps setzte. Da Goebbels durch Facebook auf einer Liste gefährlicher Personen vermerkt wurde, wurde der Beitrag des Nutzers gesperrt. Der Nutzer hätte diesen laut Facebook nicht ausdrücklich verurteilt. Die Aussage des Zitats besagte, dass Argumente nicht den Intellekt, sondern Gefühle und Emotionen ansprechen sollten.

Sperrung laut Gremium nicht gerechtfertigt

Sowohl in der Kommentarspalte als auch im Beitrag selbst habe allerdings keine Glorifizierung der Nazi-Ideologie stattgefunden und auch der angestrebte Vergleich zur Regentschaft Trumps sei klar geworden. So entschied das Gremium, die Sperrung des Beitrages aufzuheben.

Entscheidungen bindend

Das Gremium besteht unter anderem aus der ehemaligen dänischen Regierungschefin Helle Thorning-Schmidt, Alan Rusbridger, dem ehemaligen Chefredakteur des Guardian sowie weiteren Experten aus der ganzen Welt. Es soll als unabhängiges Gegengewicht zu Entscheidungen dienen, die Facebook bezüglich der Inhalte der Plattform trifft. Sowohl Facebook-Nutzende als auch Facebook selbst können sich mit schwierigen Fragen zur vermeintlich unberechtigten Löschung von Inhalten, Gruppen, Seiten oder Werbung wenden. Wie wir bereits im Kontext zum gesperrten Account des ehemaligen US-Präsidenten, Donald Trump, berichteten, sind sämtliche Entscheidungen des Gremiums für Facebook bindend. Auch Facebook-Verantwortliche oder Facebook-Chef, Mark Zuckerberg, können diese nicht überstimmen und umkehren.

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Quelle:

NETZPOLITIK /  Facebooks Aufsichtsgremium hebt Sperrung von Inhalten in mehreren Fällen auf – derStandard
Gastautorin: Annika Hommer von “Irgendwas Mit Schreiben
Artikelbild: omerfarukguler / Shutterstock

 

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