Artikelbild: Shutterstock / Von goodbishop
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Obwohl die Empfänger*Innen eigentlich zuhause sind. Dabei muss es gesetzlich wenigstens einen Zustellversuch für ein Paket geben. Das Problem kennt man auch in Deutschland.

Es ist nichts Neues, dass der Online-Handel während der Corona-Krise einen weiteren Boom erfahren hat. So konnte man sich trotz geschlossener Geschäfte praktisch alles nach Hause direkt auf die Couch liefern lassen. Doch in Österreich sind einige Lieferungen bis zur Haustür ausgefallen. Obwohl die Empfänger*Innen zuhause waren, landete das Paket in ein paar Fällen ohne einen unternommen Zustellungsversuch direkt beim Paketshop, berichtete der Standard.

Zumindest einen Zustellversuch muss es mit dem Paket geben

Seit Herbst häufen sich deswegen die Beschwerden bei der Regulierungsbehörde RTR, weswegen nicht mehr von Einzelfällen ausgegangen wird. In einer Pressemitteilung der RTR hieß es: „Im Falle von DPD liegen aufgrund der steigenden Anzahl an Beschwerden innerhalb kurzer Zeit ausreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den nicht-erfolgten Zustellversuchen nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem handeln dürfte.“

Die Post-Control-Kommission hat deswegen nun ein Aufsichtsverfahren gegen die DPD Austria eingereicht. Denn der Zusteller ist gesetzlich dazu verpflichtet zumindest einen persönlichen Zustellungsversuch zu unternehmen.

Auf Anfrage der APA hieß es seitens der DPD Austria am Freitag, dass das Unternehmen „keine offiziellen Informationen der RTR bezüglich des Aufsichtsverfahrens“ habe und deswegen nur allgemein antworten könne. Man wolle aber den bei der RTR gemeldeten „unbedingt nachgehen“.

Laut dem Standard empfiehlt die Arbeiterkammer Betroffenen direkt eine Beschwerde an die RTR zu richten. Allerdings hätten die Besteller*Innen keine Ansprüche gegenüber der DPD, da das Vertragsverhältnis des Zustellers mit dem Absender und nicht mit den Käufer*Innen bestehe.

Auch in Deutschland ist das Ausbleibens eines ersten Zustellungsversuchs laut Verbraucherzentrale Stand Juni 2020 der häufigste Beschwerdegrund. Denn auch dort muss zumindest ein ernsthafter Zustellungsversuch unternommen werden bevor das Paket im Shop oder bei einem oder einer Nachbar*In landet. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen sich unbedingt zu beschweren.

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Nicht nur Onlinehandel auch der Arbeitsdruck unter Paktlieferant*Innen wächst

Die DPD Austria wies jedoch in ihrer Stellungnahme gegenüber der APA auch daraufhin, dass gerade im Dezember 2020 an manchen Tagen bis zu 400.000 Pakete umgeschlagen wurden.

Auch in Deutschland boomt das Bestellen aus dem Internet.  In der Weihnachtszeit erklärte ein Sprecher von Verdi im SWR, dass das Paketaufkommen in dieser Zeit und durch den Lockdown um 60 Prozent gestiegen sei. Viele Paketliferant*Innen hätten deswegen Überstunden machen müssen. Eine weitere Belastung in einem Job, der einen in Zeiten einer grassierenden Pandemie täglich mit vielen Menschen relativ nahen Kontakt haben lässt.

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