Warner schickt Rechnung wegen Jerusalema-Challenge – Was tun?

Erfahre, welche rechtlichen Folgen die Jerusalema-Challenge hat und wie Mimikama dir hilft, dich vor unerwarteten Lizenzforderungen zu schützen

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Ob auf YouTube, Facebook oder Tik Tok – Die Jerusalema-Challenge war in der vergangenen Zeit nicht aus den Sozialen Medien wegzudenken.

Eigentlich dafür gedacht, Spaß zu verbreiten und die Menschen im Lockdown aufzumuntern, nimmt es nun eine andere Wendung. Der Musikkonzern Warner Music schaltete sich ein und fordert Teilnehmende zur Zahlung von Lizenzgebühren auf.

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Was ist die Jerusalema – Challenge?

Ein Lied, eine Choreografie, viele Teilnehmende. Das Lied „Jerusalema“ von Kgaogelo Moagi aka Master KG diente als Grundlage für die Challenge, an der unter anderem Krankenhäuser, Kirchen, Feuerwehren, Polizeistationen und viele andere teilnahmen. In den Videos tanzten die Beteiligten mit Masken und Sicherheitsabstand und veröffentlichten sie im Internet.

Warner Musik wolle Künstler unterstützen

Doch nun sollen insbesondere jene, die durch die Verbreitung ihrer Clips ihre „Reputation“ steigern konnten, Lizenzgebühren an Warner zahlen. Betroffen sind also primär häufig geteilte oder zitierte Beträge, in denen der Song zu hören ist. Dies begründete eine Sprecherin des Musikkonzerns in einer Pressemitteilung damit, dass „Künstler in schwierigen Zeiten für ihre Musik bezahlt werden“ sollen. Betroffene werden wohl in der nächsten Zeit formlos via E-Mail oder Post zur Zahlung aufgefordert.

Zahlungen teilweise bereits geflossen

Einige Konzerne wie auch Polizeidienststellen und Feuerwachen hätten die Zahlungsaufforderung bereits beglichen und sich eine sogenannte Synchronisationslizenz für „Jerusalema“ zugeeignet. Dies bestätigten unter anderem das Innenministerium NRW und die Rechtabteilung des Warenhaus-Konzerns Globus.

Viel Kritik an Warners Vorgehen

Das Vorgehen von Warner Music rief derweil zahlreiche Kritiker auf den Plan. Vorwürfe, aus der Lage Profit schlagen zu wollen, wies der Musikriese nun mit der Schaffung abgestufter Lizenzvergütungen zurück. Dabei solle die Höhe der Zahlung auf die „jeweiligen Rahmenbedingungen“ des Betroffenen angepasst werden und auch „rein symbolische Beträge“ möglich sein.

Wie viel kostet eine Lizenz?

Ein altbekannter Satz: Das kommt ganz darauf an. Die Kosten einer Musiklizenz richten sich nach der Zeit, in der die Lizenz genutzt werden soll, der Länge des Videos, den Orten der Veröffentlichung und der Art der Einbindung des Musikstücks. Im akuten Fall müssen zudem die Produktionskosten des Videos angegeben werden und wie hoch der Preis ist, den ein Nutzer zahlen möchte. Für „Jerusalema“ müssen sich Lizenz-Interessierte an den Musikverlag Warner Chappell Music wenden, dort anmelden und o.g. Angaben machen.

Was tun, wenn die Zahlungsaufforderung kommt?

Rechtsanwalt und Online-Recht-Experte Christan Solmecke rät im Falle einer Zahlungsaufforderung dazu, deren genaue Höhe von einem Anwalt prüfen zu lassen. Er bezeichnet das Verhalten von Warner Music in diesem Falle zwar als „moralisch kritikwürdig“, sieht das Recht jedoch auf der Seite des Musikkonzerns. Insbesondere bei besonders hohen Forderungen, sei die Prüfung der „Angemessenheit“ laut Solmecke unbedingt zu empfehlen.

Löschen oder nicht löschen?

Darüber hinaus rät Solmecke dazu, keine weiteren Videos ohne die nötigen Lizenzrechte zu veröffentlichen und die bereits Hochgeladenen aus dem Internet zu entfernen. Das reine Löschen der Videos von einer Plattform reiche allerdings in manchen Fällen nicht aus, da Musikkonzerne auch „Lizenzgebühren für die bisherige Nutzung des Songs“ verlangen können.

Skandal um Jerusalema-Challenge: Warner Music kassiert bei Rettern ab | Anwalt Christian Solmecke

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Quelle:
Warner schickt Rechnungen wegen Jerusalema-Challenge: Muss ich die hohe Summe bezahlen? – CHIP
Artikelbild: Shutterstock / Von UfaBizPhoto
Gastautorin: Annika Hommer von “Irgendwas Mit Schreiben„


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