Die Funktionen sind ähnlich zu denen von Facebook und Instagram, aber der Inhalt ist deutlich erotischer und außerdem zahlungspflichtig: Es geht um Plattformen wie Onlyfans.

Die Landesmedienanstalt fordert nun einen strengeren Jugendschutz für diese Portale.

Schnell wachsende Communtiy

Da die Plattformen neben Erotikmodels auch von anderen Influencern zur Verbreitung erotischer Inhalte genutzt werden, ziehen sie auch das Publikum an, das ihnen sonst auf anderen Plattformen, wie Instagram folgt – und das ist teilweise minderjährig. Allein die Plattform Onlyfans wuchs laut Berichten des australischen „Guardian“ von 7,5 Millionen im November 2019 auf aktuell stolze 85 Millionen Nutzer – rund eine Million davon bieten eigene Inhalte zum Kauf.

Dieselbe Rechtsnorm, wie bei Pornoportalen

Das Ziel des Direktors der Landesmedienanstalt NRW und Vorsitzenden des Verbundes der nationalen Medienregulierung in Europa, Tobis Schmid, sei es nun, für diese Plattformen dieselben Rechtsnormen anzuwenden, wie für Pornoportale. Damit sind auf Onlyfans und Co. keine User unter 18 Jahren erlaubt. Darum wolle sich die Landesmedienanstalt nun kümmern und auch Creator von pornografischen Inhalten intensiv an die Verpflichtung zum Einsatz eines zulässigen Jugendschutzsystems erinnern.

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Quelle: t-online.de

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