Neues Gesetzespaket gegen Hass und Hetze
Artikelbild: Shutterstock / Von 271 EAK MOTO

Hass und Hetze gab es schon immer, aber mit diesem neuen Gesetzespaket können die Opfer besser geschützt werden.

Seit dem 3. April wurden eine Reihe von Änderungen durchgeführt, die es der Polizei und Justiz erleichtern, härter gegen Hass und Hetze vorzugehen. Wer beispielsweise jetzt jemanden bedroht, muss bereits mit einer Anklage und Verurteilung rechnen.

Die wichtigsten Punkte

Es gab eine Anzahl von Erweiterungen und Verschärfungen des Strafgesetzbuches, wie zum Beispiel:

  • Bedrohung (§ 241 StGB): Es war bereits eine strafbare Handlung, jemanden mit einer Straftat zu bedrohen, wie z. B. Morddrohungen. Nun sind aber auch die etwas „leichteren“ Drohungen wie „Ich haue dir eine aufs Maul“ oder „Ich zünde dein Haus an“ mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe strafbar. Wenn diese Drohung jedoch im Internet ausgesprochen wird, kann sie zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren führen. Auch das Strafmaß für z. B. eine nicht öffentlich ausgesprochene Morddrohung wurde auf zwei Jahre Gefängnis erhöht. Wenn es in der Öffentlichkeit, auch im Internet, geschieht, kann es bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe gehen.
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Jemand, der eine andere Person öffentlich im Internet beleidigt, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen.
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB): Das gilt jetzt für jede politische Ebene, auch für Kommunalpolitiker. Außerdem wurde die Kriminalisierung um den Schutz vor Beleidigung erweitert. Nicht nur das Erstellen, sondern auch das Teilen z.B. eines Sharepics mit einem beleidigenden Text über Merkel ist strafbar.
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB): Das Billigen, also das Gutheißen einer noch nicht begangenen Straftat, welche eine „Störung des öffentlichen Friedens“ darstellt. Klingt kompliziert, ist aber recht einfach:
    Wenn jemand beispielsweise schreibt „Wir sollten den Bundestag stürmen und Merkel aufhängen“, so ist das bereits eine Androhung einer Straftat.
    Wenn du dies nun likest oder teilst, billigst du diese Maßnahme, findest sie also gut – und das gilt nun auch als eine bestehende Strafbarkeit.
  • Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB): Dazu gehören Bedrohungen so wie zum Beispiel: „Ich schlitz dich auf, ich breche dir alle Knochen“ oder „Du Ausländerschl*mpe* gehörst mal anständig durchgef*ckt“.
  • Antisemitische Tatmotive werden nun ausdrücklich als strafverschärfende Beweggründe genannt (§ 46 Abs. 2 StGB). Wie zum Beispiel die Bemalung von Stolpersteinen mit Hakenkreuzen.
  • Schutz von Notdiensten (§ 115 StGB): Dieses Gesetz gilt nun nicht mehr nur für die Polizei und den Rettungsdienst, sondern nun auch für das Personal des medizinischen Notdienstes und der Notaufnahmen.

Fazit:

Wie man sieht, hat die Regierung mit diesem neuen Gesetzespaket eine Offensive gegen Hass und Hetze eingeleitet. Wer nicht einsehen will, dass es falsch ist, andere Menschen zu beleidigen und zu bedrohen, sei es im Internet oder im täglichen Leben, der wird nun etwas schneller mit härteren Konsequenzen rechnen müssen. Gemeinsam können wir Hass und Hetze bekämpfen.

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Quelle: Bmjv.de
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